Habe eine Frage.
Habe gelesen, dass die Erwerbsminderungsrente nur bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze bezogen werden und dann durch die Altersrente abgelöst wird.
Die Altersrente darf nicht niedriger sein, als die Erwerbsminderungsrente.
Die verstehe ich nicht ganz.
Ist die Höhe denn nicht identisch mit dem Betrag der im letzten Bescheid v. 2008 unter
Regelaltersrente EUR .... am ....
steht??
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Besten Dank für Antwort