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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente

von malli11.10.2015 | 09:58
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hallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malli

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo malli,

die Umstände einer Nachprüfung bei der Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer ist vom Einzelfall abhängig. Fragen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger nach, wann eine Überprüfung bei Ihnen ggf. erfolgen soll . Damit wecken Sie keine "schlafenden Hunde". Die Überprüfung erfolgt normalerweise mit Hilfe eines Selbstauskunftsbogens In diesem Fragebogen wird unter anderem nach einer eventuellen Arbeitsaufnahme und dem derzeitigen Stand der Erkrankung gefragt.

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9 Antworten

Alfredam 11.10.2015 | 11:11
Nicht nachfragen - Rente ist sicher! Die Nachfrage ist ein reiner Verwaltungsakt. Keine Sorge! Es ist dann lediglich ein Vordruck auszufüllen, ob man arbeitet und ggf. wie viel man verdient. Der kommt auch nicht immer, sondern abhängig vom Alter des Rentners und die Zuständigkeit der DRV - Länder - Art-spezifisch unterschiedlich.
Herz1952am 11.10.2015 | 14:35
Hallo Malli, wenn der Bescheid von der DRV kommt, dann rechnen die auch damit, dass in Zukunft keine Besserung erfolgen wird. Sie konnten wohl auch nicht genug bekommen, als die Krankheiten verteilt wurden. Mich hat es mit 52 "erwischt" und ich habe bis heute noch niemand gefunden, der mir meine Krankheiten "abkauft" - nicht einmal bei Ebay (smile). Tun Sie Ihrem Herzen und der Lunge noch was gutes und genießen Sie Ihr Leben. Ich hoffe, es ist noch was möglich. Wer bei solchen Schicksalsschlägen keinen Psychiater braucht, der kann nicht mehr "normal" sein, sage ich mir immer. Wenn bei einer Herzschwäche die Zellen beteiligt sind, dann müssten wir entweder Lurche oder Zebrafische sein, dass sich da was wesentlich bessert. Diese 2 Spezies können das nämlich biologisch, was bei der "Krone der Schöpfung" nicht sein kann. Lassen Sie es sich gutgehen! Vielleicht kann dadurch der jetzige Zustand wenigstens nicht verschlechtert werden.
Schorscham 11.10.2015 | 14:26
Nachfragen würde ich nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Außerdem können sich die Überprüfungs-Standards jederzeit ändern, sodass eine heutige Auskunft nur dem heutigen Stand entspricht aber nicht für die Zukunft gilt. Ein Bekannter von mir wurde erstmals nach 14 Jahren überprüft, weil er von einem "aufmerksamen Nachbarn" wegen seiner zeitintensiven Gartenpflege denunziert wurde. Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert, können Sie jeder eventuellen Überprüfung ganz gelassen entgegen sehen.
R. Fischeram 11.10.2015 | 15:04
Hallo malli, ich bekomme seid 2012 EWR Rent. Ich habe Bechterew. Der DRV Berlin hat mich auch noch nicht überprüft obwohl ich einen angemeldeten kleinen Minijob habe. Wenn die Überprüfung kommt dann werde ich es so hinnehmen. Bei ihren wirklich schweren Erkrankungen würde ich mich echt wundern wenn die EWR Rente nicht dauerhaft ist! Alles Gute und Gruß sendet R. Fischer
Herz1952am 12.10.2015 | 14:39
Groko, Richtig. Malli sollte doch ruhig schlafen können.
=//=am 12.10.2015 | 16:07
von Herz1952 RE: erwerbsminderungsrente Von Herz 1952 "Hallo Malli, wenn der Bescheid von der DRV kommt, dann rechnen die auch damit, dass in Zukunft keine Besserung erfolgen wird." Sorry, aber von wem sonst soll der Rentenbescheid kommen als von der DRV? :-) Das schließt eine Kontrolle nicht aus. Von der DRV Bund kommen in gewissen Abständen noch Kontrollschreiben, die Regionalträger der DRV handhaben dies TEILWEISE anders. Sie kontrollieren meistens nur noch, wenn jemand einen hohen Hinzuverdienst hat. Generell kann man nur sagen, dass kontrolliert werden KANN. Wenn sich aber nichts geändert hat, wird auch nichts passieren.
Herz1952am 12.10.2015 | 16:28
Hallo =/=, Sorry, ich hätte wohl besser schreiben sollen "wenn der Bescheid auf unbestimmte Dauer" lautet, dann.....usw. Natürlich kann geprüft werden. Das haben Sie sehr gut beschrieben.
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