Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von Fiene19.02.2008 | 13:17
1657 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 1960 geboren und habe die Erwerbsminderungsrente wegen der Augenkrankheit RP beantragt. Wie errechnet sich die Höhe dieser Rente? Fiene

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft (für eine Erwerbsminderungsrente) anzufordern.

11 Antworten

hilfestellungam 19.02.2008 | 13:28
Lassen Sie sich unbedingt in einer der vielen A+B-Stellen der RV-Träger beraten. Dort kann man genau berechnen, mit welcher Rentenhöhe Sie im Falle einer Rentenbewilligung rechnen können. Außerdem muss (sofern noch nicht geschehen) Ihr Rentenkonto vorher "geklärt" werden, d.h. es sind alle rentenrechtlich relevanten Zeiten festzuhalten, damit die Rentenberechnung aufgrund vollständiger Daten erfolgen kann.
Rosannaam 19.02.2008 | 13:28
Hallo Fiene, Sie erwarten doch hoffentlich jetzt nicht von den Usern, Ihnen eine so komplexe Angelegenheit wie die Rentenberechnung zu erklären. Wenn Sie die Rentenhöhe wissen möchten, sehen Sie in die letzte Renteninformation. Dort ist die ungefähre Rentenhöhe für eine EM-Rente aufgeführt. ODER Sie beantragen bei Ihrem zust. RV-Träger (kann formlos geschehen) eine Rentenauskunft für eine EM-Rente. MfG Rosanna. PS: Im Info-Heft "Rente: So wird sie berechnet" wird in groben Zügen die Rentenberechnung erläutert.
hilfestellungam 19.02.2008 | 13:41
Es werden alle rentenrechtliche Zeiten vom Eintritt in das Erwerbsleben (spätestens ab dem 17. Lebensjahr) bis zum Monat des Leistungsfalles (Eintritt der Erwerbsminderung, zum Beispiel Beginn der nicht mehr vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder auch Rentenantragstellung) berücksichtigt. Ausgehend vom Tag des Leistungsfalles wird noch eine Zurechnungszeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr berücksichtigt. Diese Zeit wird mit dem Durchschnitt der Gesamtleistung bis zum Monat des Leistungsfalles bewertet.
Geduldam 19.02.2008 | 13:37
Warten Sie doch erst einmal ab, ob Ihre Rente überhaupt bewilligt wird. Alles weitere ergibt sich dann automatisch !
Rosannaam 19.02.2008 | 13:41
Na ja, also ich wollte auch schon VOR der (evtl.) Rentenbewilligung wissen, was mich dann erwartet. Aber, wie gesagt, die Versicherten werden doch regelrecht mit den Renteninformationen "überschwemmt". Jedes Jahr eine Neue. Nur lesen sollte man sie dann halt auch!!!
Geduldam 19.02.2008 | 13:43
...........jetzt weiß "Fiene" bestimmt mehr !
hammam 19.02.2008 | 15:47
genau das wollte ich auch machen, allerdings wird bei mir noch entschieden über die bewilligung (ist bereits vor dem sozialgericht) und man sagte mir bei der DRV, dass solange nicht entschieden wurde keiner an die Akte rankäme und Einsicht hätte auf mein Rentenkonto. Somit sei es für mich nicht möglich meine Rentenhöhe zu erfahren... ist das überhaupt so? ich fühle mich da irgendwie falsch behandelt..
Rosannaam 19.02.2008 | 15:49
GRUNDSÄTZLICH ist eine Rentenauskunft auch möglich, wenn die Akte nicht vorliegt, weil sie beim SG ist. Und in das Rentenkonto kann man natürlich auch ohne Akte einsehen! Im Rentenkonto KANN man als Sachbearbeiter auch sehen, ob z.B. noch Zeiten fehlen. Evtl. ist noch keine genaue Rentenauskunft möglich, da diese ja noch von anderen Faktoren wie Leistungsfall, Rentenbeginn, Zeiten die bis zum Leistungsfall evtl. noch nicht gespeichert sind, etc. abhängt. Aber Sie haben doch bestimmt auch schon mind. 1 x eine Renteninformation erhalten. Daraus können Sie auch den ungefähren Rentenbetrag für eine EM-Rente ersehen. MfG Rosanna
hammam 19.02.2008 | 15:57
das ist mir unerklärlich da ich seit jahren keine auskunft mehr bekommen habe..woran kan das liegen?
Rosannaam 19.02.2008 | 16:26
Hallo Hamm, nach § 109 Abs. 1 SGB VI erhalten Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, JÄHRLICH eine schriftliche RentenINFORMATION. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres wird diese ALLE 3 JAHRE DURCH EINE RENTENAUSKUNFT ERSETZT. Also im Jahr der Vollendung des 54., des 57., des 60. und des 63. Lebensjahres. In den übrigen Jahren verbleibt es bei dem Versand der Renteninformation. (§ 109 mit Wirkung vom 01.01.2004 neu gefasst.) In Ausnahmefällen kann diese Renteninformation nicht "automatisch" versandt werden, z.B. 1) Adresse des Versicherten stimmt nicht mehr, wurde aber nicht berichtigt bzw. ist nicht bekannt 2) Bei verschiedenen RV-Trägern lagern "Teilkonten" für ein und desselben Versicherten. Ja, kommt häufiger vor, als man denkt. 3) Wartezeit von 60 KM ist nicht erfüllt. 4) Versicherungskonto ist trotz mehrerer Erinnerungen beim Vers. an die Kontenklärung NICHT geklärt. Lassen Sie sich am besten von der zust. DRV einen Versicherungsverlauf zukommen (kann formlos oder tel. angefordert werden!), prüfen Sie diesen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit und beantragen dann eine Rentenauskunft. Achten Sie darauf, das alles stimmt: Geburtsdatum, Name und Vorname. Dann werden Sie in Zukunft auch wieder in den Genuss einer Renteninformation/Rentenauskunft kommen. MfG Rosanna.
Rosannaam 19.02.2008 | 16:39
Upps. Habe vergessen, dass bei Ihnen ja ein SG-Verfahren anhängig ist... Sie können TROTZDEM zumindest einen Versicherungsverlauf verlangen, um diesen überprüfen zu können. Ist - ehrlich gesagt - mit einem Knopfdruck möglich, wenn Ihr Versicherungskonto NUR bei diesem Vers.Träger besteht. :-)) Ich nehme aber an, dass Sie bei der seinerzeitigen Rentenantragstellung schon über mögliche Lücken etc. informiert wurden. Eine Rentenauskunft zu erteilen, ist auch nicht schwieriger. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Über die genaue Rentenhöhe im Falle einer Bewilligung kann man natürlich während des SG-Verfahrens nichts sagen. Aber Sie haben zumindest einen Anhaltspunkt. MfG Rosanna
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026