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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente ab Ende Arbeitslosengeld?

von Doris13.06.2018 | 17:57
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2 Antworten

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Guten Tag, vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben. Meine Vater stellte im April 2017 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, welcher mit Gutachten abgelehnt wurde. Es wurde Widerspruch erhoben. Im Rahmen des Widerspruches gewährte man ihm im August 2017 eine Reha-Maßnahme, welche nicht erfolgreich war. Die Rentenversicherung bietet ihm nun Erwerbsminderungsrente ab Datum des Reha-Berichtes (August 17) an. Medizinisch sei hier der sogenannte Leistungsfall beurteilt worden, vorher könne keine Erwerbsminderung beurteilt werden. Eigentlich alles gut. Da die Rente aber befristet ist, kann sie erst nach 7 Monaten des sog. Leistungsfall (08/17)gewährt werden, heißt es. Auch noch gut würde sie dann jetzt ja sofort gezahlt bekommen, weil die 7 Monate ja schon im März diesen Jahres vorbei waren. Nun aber die Frage: Sein Arbeitslosengeld war bereits schon im Juni 2017 wegen Erschöpfung des Anspruches zu Ende. Kann man was machen, das die Rente bereits schon ab Juni, Ende des Arbeitslosengeldes zu erkannt wird. Die 7 Monate wären ja schon im Januar 2018 vorbeigewesen und er bekommt nochmals 2 Monate mehr Nachzahlung. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2018 | 09:33

Hallo User Doris,

den Ausführungen von User W*lfgang können wir zustimmen. Die einzige Möglichkeit, einen früheren Rentenbeginn zu bekommen, ist der Widerspruch gegen den Bescheid, wenn die Widerspruchsfrist nicht bereits abgelaufen und der Bescheid rechtskräftig ist.

Sie können den Widerspruch entweder selbst, über Dritte (z.B. VdK) oder direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle einlegen. Wenn Sie alles für Ihren Vater erledigen, müssen Sie eine Vollmacht Ihres Vaters vorlegen.

1 Antworten

W*lfgangam 13.06.2018 | 19:20
Hallo Doris, Sie/Ihr Vater kann das Angebot der DRV mit der Rentenzahlung - entsprechend der med. Bewertung nach Reha-Bericht - ab 01.08.2017 annehmen, oder geht über den rechtlichen Weg (Widerspruch, ggf. Klage), um da einen 'besseren'/früheren Rentenfall und damit auch einen früheren Rückzahlungstermin zu erreichen. Wann sein ALG ausgelaufen ist, ist für die Entscheidung ohne Bedeutung, da hier der tatsächliche Beginn der EM bewertet worden ist. Sollten Sie den Weg über Widerspruch/Klage wählen, lassen Sie da lieber Fachpersonal ran ...SoVD, VdK, Fachanwalt für SV-Recht. Gruß w. PS: Wie hat er denn die 2 Monate 'überbrückt'/hat er ergänzende Sozialleistungen erhalten - oder haben schlicht die Kinder seinen Unterhalt gesichert?
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