Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Doris,
den Ausführungen von User W*lfgang können wir zustimmen. Die einzige Möglichkeit, einen früheren Rentenbeginn zu bekommen, ist der Widerspruch gegen den Bescheid, wenn die Widerspruchsfrist nicht bereits abgelaufen und der Bescheid rechtskräftig ist.
Sie können den Widerspruch entweder selbst, über Dritte (z.B. VdK) oder direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle einlegen. Wenn Sie alles für Ihren Vater erledigen, müssen Sie eine Vollmacht Ihres Vaters vorlegen.
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