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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Abzug ausgleichen Rente

von Dagmar06.02.2017 | 21:35
1298 Ansichten
3 Antworten

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Guten Abend Ich habe eine so wichtige Frage. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente welche noch bis November 2017 läuft. Ich habe einen oeg Bescheinigung von 70% Nun schrieb mir das versorgungsamt das ich eine ausgleichsrente bekommen soll. Von 2015/2016 Habe ich dann weniger als meine jetzige Eu Rente? Haben keine zusätzliche Einkommen. Die rente von mir und meinem Mann. Vertragssparen welches ich erst 2020 ausbezahlt bekomme Wäre froh über eine Antwort Mit freundlichen grüßen Dagmar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

eine Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wird nicht auf Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

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2 Antworten

W*lfgangam 06.02.2017 | 22:25
Hallo Dagmar, Leistungen des Versorgungsamtes sind nicht auf eine gesetzliche Rente anzurechnen (sofern Sie keine Rente der Unfallversicherung erhalten und da auch in Kombination 'normale' Rente Anrechnungsmöglichkeiten bestehen). Wobei mir nicht ganz klar ist, um was für eine 'Ausgleichsrente' es sich handeln sollte. Wenn Sie den Bescheid vom Versorgungsamt erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtliche Beratungsstelle DRV und lassen hinterfragen, ob/was/nicht für die DRV anzurechnen ist. Gruß w.
W*lfgangam 06.02.2017 | 22:58
Ach, OEG - OpferEntschädigungsGesetz - diese Leistungen sind nicht auf eine Rente der DRV anrechenbar, Ihre EM-Rente ist bei dieser Entschädigungsleistung nicht zu kürzen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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