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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente ändern

von Bernardo24.07.2017 | 15:39
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ist es möglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umzuwandeln. Ich frage deshalb, da ich ein wenig irritiert bin. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Arbeitszeit halbiert (also 4 Std.) und jetzt kommt der Rentenbescheid mit Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dachte Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, weniger als 3 Std. Arbeit täglich..., oder hat sich da mt der Neureglung zum 1.7.2017 auch was geändert? Die Rentenversicherung war darüber informiert, da ich vor 4 Wochen noch eine Verdienstübersicht auf meine neue Arbeitszeit einreichen mußte. Vielen Dank für Aufklärung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie schreiben, dass Sie dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt haben, wieviel Stunden Sie arbeiten und welchen Verdienst Sie erzielen. Danach hat der Rentenversicherungsträger die Entscheidung getroffen, dass Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten.

Sollten Sie jedoch die Entscheidung anzweifeln, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Rücksprache halten.

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9 Antworten

Schadeam 24.07.2017 | 19:49
Im Regelfaa - also nach vorangegangener Beratung - läuft alles etwas anders ab. Da warte ich den Ausgang des Rentenverfahrens ab und reagiere dann mit Änderungen in der Arbeitszeit. Das zu machen bevor über die Rente entschieden wurde ist gelinde gesagt etwas blauäugig. Aber seis drum, wenn Sie glauben noch 4 Stunden arbeiten zu können machen Sie das und Sie erhalten eben eine Teilrente weil Sie mehr als 6300 € im Jahr verdienen. Blöd nur wenn das Arbeitsverhältnis bei voller EM enden sollte. Aber dann fangen Sie wieder in meinem 2. Absatz an zu lesen.
W*lfgangam 24.07.2017 | 18:11
Zitat von Bernardo anzeigenausblenden
Hallo Bernado, ja, durch die Wahl des Hinzuverdienstes, der die zulässige Grenze von 6300 EUR Jahreseinkommen überschreitet. Med. gesehen, können Sie das wohl nicht einfordern, dass Sie nunmehr wieder 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig sind, wenn das Rentenverfahren gerade eben zu einer anderen Feststellung geführt hat ("ich bin zu negativ begutachtet worden/ich kann noch mehr leisten"). Für die DRV ist das kein Problem, arbeiten Sie was Sie schaffen - kommen Sie lediglich der Verpflichtung aus dem Rentenbescheid nach mitzuteilen, wie Ihre künftige Beschäftigung aussieht /Arbeitszeit /Verdienst ...und das erneut _nach_ der Rentenbewilligung. Tarifvertraglich auch alles im Lot? Im ÖD z. B. müssten Sie bei einer vollen EM-Rente ein paar Hürden überspringen, wenn es um die Weiterbeschäftigung geht - Ihr Personalbüro wird Sie weiter aufklären. Gruß w.
MA Rentenprüfdienstam 24.07.2017 | 19:52
Zitat von Bernardo anzeigenausblenden
Danke für Ihren Hinweis! Da offenbar noch ein Leistungsvermögen von mindestens 4 Stunden täglich besteht, wurde offenbar bei der Bescheiderteilung ein Fehler gemacht. Sie sollten nicht so lange warten, bis dem RV-Träger dieser Irrtum von selbst auffällt, da das eventuell zu hohen Rückforderungen führen kann. Teilen Sie einfach wahrheitsgemäß mit, dass Sie nicht voll sondern nur teilweise erwerbsgemindert sind. Ihr RV-träger wird dann ggf. entsprechende Korrekturen vornehmen. Freundliche Grüße und frohes Schaffen!
W*lfgangam 24.07.2017 | 20:50
...lesen auch Sie mal bitte diesen Beitrag/letzter Eintrag nach, falls Sie neu hier sind und mit den gesetzlichen Bestimmungen noch nicht so vertraut zu dieser Fragestellung: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Bernardoam 24.07.2017 | 22:39
Hallo MA Rentenprüfdienst, genau so sehe ich das auch... Ich habe nach Reha und anschließender Wiedereingliederung festgestellt das 6 Std. nicht mehr zu schaffen sind. In Einvernehmen mit meinem Arbeitgeber habe ich dann meinen Anstellungsvertrag auf vier Std. abgeändert. So arbeite ich momentan...und die RV forderte darüber eine Bestätigung vom Arbeitgeber an (Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)....daher um so verwunderlicher für mich jetzt, der Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Klar würde das so kommen, wenn die RV anfängt die volle EMR auszubezahlen, ich den größten Teil wieder Zurückerstatten müßte. Natürlich könnte ich mir jetzt auch denken, ich hatte großes Glück und geb meinen Job auf und nehme die volle Rente.... Das möchte ich aber nicht, so lange es noch möglich ist zumindest 4 Std. etwas produktives zu leisten....ist auch für die Psyche wesentlich besser.
Silviaam 25.07.2017 | 06:13
Hallo Bernardo Auf Ihre Frage: "Dachte Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, weniger als 3 Std. Arbeit täglich" möchte ich Sie bitten zu beachten, dass eine festgestellte Teil-EM ggf. aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts als Voll-Rente zu leisten ist, obwohl noch ein Restleistungsvermögen von 3- unter 6 Std. festgestellt wurde/anzunehmen ist. Was steht genau in Ihrem Bescheid zum Rentenanerkenntnis? Ist die EM aus medizinischen Gründen oder aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts befristet zu leisten? Gruß Silvia
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