Sie schreiben, dass Sie dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt haben, wieviel Stunden Sie arbeiten und welchen Verdienst Sie erzielen. Danach hat der Rentenversicherungsträger die Entscheidung getroffen, dass Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten.
Sollten Sie jedoch die Entscheidung anzweifeln, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Rücksprache halten.