1. Sie sollten zunächst Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt halten inwieweit gfls. eine weitere Wiedereingliederung erfolgen soll.
2. Sollte keine Wiedereingliederung beabsichtigt sein, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Der Rentenversicherungsträger prüft in diesem Verfahren, welcher Antrag (z.B. Reha-Antrag oder Rentenantrag) ausschlaggebend ist.