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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Berechnung (Minijob/Studium/Vollzeitjob)

von dolchen06.02.2019 | 12:07
133 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, mich würde folgendes mal zu der Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente interessieren. Folgendes Szenario: 5 Jahre Minijob mit Pauschalen für die RV In den gleichen 5 Jahren ein Studium Danach 5 Jahre normale Vollzeitkraft... Wirkt sich der Minijob jetzt nachteilig auf die Höhe der Erwerbminderungsrente aus im Gegensatz zu Studium ohne Zuverdienst und anschließenden Vollzeitjob?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch junge Leute sind in der Rentenversicherung bereits gut geschützt. Durch Sonderregelungen erhalten sie eine relativ hohe Rente.

Zurechnungszeit

Bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte

Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Für Renten, die ab dem 1.Januar 2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise vom 62. auf das vollendete 65. Lebensjahr.

Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.

Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes bleiben die letzten vier Jahre bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn die Versicherungszeiten, die Sie in diesen vier Jahren zurückgelegt haben, den Durchschnittswert vermindern und sich damit ungünstig auf die Bewertung der Zurechnungszeit auswirken würden.

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5 Antworten

chiam 06.02.2019 | 12:58
Was heißt „mit Pauschalen“? Eigene Beiträge (pflichtversichert) oder nicht? Das Alter könnte auch relevant sein (25 erst gegen Ende des Studiums bzw. danach?).
dolchenam 06.02.2019 | 16:24
Minijob mit Pauschalen für die RV
Was heißt „mit Pauschalen“? Eigene Beiträge (pflichtversichert) oder nicht? Das Alter könnte auch relevant sein (25 erst gegen Ende des Studiums bzw. danach?).
1. Ohne eigene Beiträge 2. Die 5 Jahre Studium teilweise vor 25 und teilweise nach 25
chiam 06.02.2019 | 21:35
Zitat von dolchen anzeigenausblenden
Dann ist es einfach: Die Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Erwerbsminderungsrente; aber nur wenig (überschlägig in der Größenordnung von 15 bis 25 Euro, wenn der Verdienst im oberen Bereich für einen Minijob liegt).
am 26.10.2019 | 16:32
Zitat von Chris anzeigenausblenden
Dann ist es einfach: Die Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Erwerbsminderungsrente; aber nur wenig (überschlägig in der Größenordnung von 15 bis 25 Euro, wenn der Verdienst im oberen Bereich für einen Minijob liegt).
Wie würde der Fall aussehen, wenn man freiwillige Beiträge gezahlt hat? In dem Fall,dass dies Pflichtbeiträge wären, würde sich der Durchschnittswett der erworbenen Rentenpunkte ja durch eine freiwillige Zuzahlung extrem vermindern. In dem hiesigen Fall würde der Durchschnitt dann ja aus den 10 Jahren berechnet und wäre damit deutlich niedriger als wenn man nur die 5 Jahre Vollzeit betrachtet.
Zunächst mal sollten Sie einen neuen Thread aufmachen und nicht in einen alten hineinschreiben. Tatsächlich können geringe freiwillige Beiträge den Durchschnittsverdienst und damit die Höhe eine Erwerbsminderungsrente verringern. Sie können eine Proberentenberechnung mit fiktiven vorgegebenen freiwilligen Beiträgen anfordern.
Chrisam 26.10.2019 | 16:26
Ohne eigene Beiträge
Dann ist es einfach: Die Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Erwerbsminderungsrente; aber nur wenig (überschlägig in der Größenordnung von 15 bis 25 Euro, wenn der Verdienst im oberen Bereich für einen Minijob liegt).
Wie würde der Fall aussehen, wenn man freiwillige Beiträge gezahlt hat? In dem Fall,dass dies Pflichtbeiträge wären, würde sich der Durchschnittswett der erworbenen Rentenpunkte ja durch eine freiwillige Zuzahlung extrem vermindern. In dem hiesigen Fall würde der Durchschnitt dann ja aus den 10 Jahren berechnet und wäre damit deutlich niedriger als wenn man nur die 5 Jahre Vollzeit betrachtet.
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