Auch junge Leute sind in der Rentenversicherung bereits gut geschützt. Durch Sonderregelungen erhalten sie eine relativ hohe Rente.
Zurechnungszeit
Bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte
Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt. Für Renten, die ab dem 1.Januar 2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise vom 62. auf das vollendete 65. Lebensjahr.
Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes bleiben die letzten vier Jahre bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn die Versicherungszeiten, die Sie in diesen vier Jahren zurückgelegt haben, den Durchschnittswert vermindern und sich damit ungünstig auf die Bewertung der Zurechnungszeit auswirken würden.