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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente

von bastelwastel27.04.2013 | 17:08
1811 Ansichten
4 Antworten

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hallo.bei der rentenversicherung hat man festgestellt das ich keine 6 stunden mehr arbeitsfähig bin. antrag gestellt und er wurde abgelehnt weil mir noch 16 monate an beiträgen fehlen. von 2007 bis 2012 müsste ich 36 monate haben, komme aber nur auf 20 monate. bin schon ein jahr ( 2012-2013) krankgeschrieben, da müssten doch 12 monate dazu kommen oder?.da die krankenkasse die beiträge zahlt. oder kann man die beiträge von den 16 monaten nachzahlen. bin ein einfacher arbeiter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüfen. Es gibt Zeiten, die für die Rente selbst nichts bringen, wohl aber den Zeitraum der 5 Jahre in die Vergangenheit strecken.

2. Es werden nur Monate bis einschließlich des Leistungsfalles berücksichtigt.

3. Gab es einen Arbeitsunfall im ursächlichen Zusammenhang mit der Erwerbsminderung?

Wenn ja, wäre die Voraussetzung mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten in den "letzten 5 Jahren" nicht notwendigerweise zu erfüllen.

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3 Antworten

???am 27.04.2013 | 18:24
Dem Bescheid liegt ein Versicherungsverlauf bei. Darin sollten alle Zeiten aufgeführt sein, in denen Sie Beiträge gezahlt haben oder auch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV ... bezogen haben. Kontrollieren Sie vorallem die letzten 5 Jahre genau nach, ob da alle Zeiten aufgeführt sind. Falls nein, Widerspruch einlegen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Krankenkasse ... beilegen.
KSCam 27.04.2013 | 20:20
Wahrscheinlich liegen die Beiträge aus dem Krankengeld zeitlich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung und zählen deshalb erst beim nächsten Leistungsfall (z.B. Alter, Tod,...). Und nachzahlen geht nicht, und selbst wenn dies möglich wäre weil der Rentenantrag die Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge für 2012 (31.03.13) hemmen würde, wären auch das keine Zeiten die bei den 36 Monaten Pflichtversicherung mitzählen.
Mao Cam 28.04.2013 | 00:34
Es zählen nur Betragsmonate BIS zum Eintritt der Erwerbsminderung. Krankengeld war wahrscheinlich danach, zählt dann nicht mit!
Deutsche Rentenversicherung
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