1. Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüfen. Es gibt Zeiten, die für die Rente selbst nichts bringen, wohl aber den Zeitraum der 5 Jahre in die Vergangenheit strecken.
2. Es werden nur Monate bis einschließlich des Leistungsfalles berücksichtigt.
3. Gab es einen Arbeitsunfall im ursächlichen Zusammenhang mit der Erwerbsminderung?
Wenn ja, wäre die Voraussetzung mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten in den "letzten 5 Jahren" nicht notwendigerweise zu erfüllen.