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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / Krankengeld / Arbeistlosengeld

von Fragezeichen15.11.2018 | 16:11
102 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich habe schon viel im Forum nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, jedoch keinen identischen Fall zu meinem Anliegen gefunden. Kurz zur Chronologie der Ereignisse: Ich bin 53 Jahre alt und habe seit 2005 de Diagnose Morbus Parkinson. 2013 wurde ich in eine Akutklinik eingewiesen und mir wurde graten, anschliessend Erwerbsminderungsrente zu beantragen, was ich auch tat. Diese wurde mir 2014 zu 50% positiv beschieden, allerdings bekam ich die Auskunft, dass die Rente nicht ausbezahlt wird, da meine Gehalt zu hoch wäre (50.000/Jahr für 26 Stunden /Woche, die ich seither noch arbeite). Seit Juni 2018 bin ich jedoch AU geschrieben, da mir im Beruf ein neues Tätigkeitsfeld zugewiesen wurde, das ich mit M. Parkinson nicht mehr bewältigen kann. Ich habe mich auch in eine Spezialklinik einweisen lassen, um meinen Zustand zu verbessern, jedoch wäre es laut meines behandelnden Neurologen fatal, jetzt zum Arbeitsplatz zurückzukehren. Laut seiner Einschätzung ist in 6 Monaten eventuell abermals ein Klinikaufenthalt notwendig und ich kann damit rechnen, wenn überhaupt, dann in ca 1 Jahr wieder arbeiten zu können. Sollte das nicht der Fall sein, würde das bedeuten, dass ich ja kein Krankengeld mehr bekäme und damit höchstens Anspruch auf die ERwerbsminderungrente hätte. Ich kann natürlich einen Antrag auf Frührente stellen. Was aber , wenn ich dennoch die Chance nutzen möchte, eventuell wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren? Habe ich dann nach Ablauf Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Ich hoffe, eine Antwort auf meine Frage zu finden. Vielen Dank schonmal vorab. VG Fragezeichen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2018 | 10:09

Hallo Fragezeichen,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen muss. Im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung zu beantworten.

1 Antworten

KSCam 15.11.2018 | 16:49
Wegen Ansprüchen zu KG und ALG sollten Sie in erster Linie Ihre Krankenkasse und das Arbeitsamt befragen. DRV Mitarbeiter werden sich da eher bedeckt halten, vor allem weil vieles äußerst spekulativ ist und mit viel hätte, wenn und aber behaftet ist.
Deutsche Rentenversicherung
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