Die Entgeltpunkte, die bisher Grundlage der Berechnung waren, sind besitzgeschützt bei Folgerenten. Insoweit kann es nicht zu einer Minderung des Rentenbetrags kommen.
Soweit die EM-Rente ohnehin einen Abschlag von 10,8% haben dürfte, könnte dieser bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung nicht höher sein. Da gibt es eine Parallelität.