Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo M.Jürgens,
innerhalb der EU wird eine Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen wie im Bescheid festgelegt weitergezahlt. Sofern es sich um eine arbeitsmarktrechtliche Rente handelt, ist dies aus dem Rentenbewilligungsbescheid auf Seite 2 zu erkennen, da hierfür ein Zusatz aufgeführt wird.
Sie sollten sich einfach bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, der Ihnen dann die entsprechende Auskunft geben kann.
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