Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Chrissi ,
solange Sie von keiner Stelle aufgefordert wurden eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, können Sie den gestellten Rentenantrag jederzeit schriftlich zurücknehmen.
Häufig ist das zu zahlende Arbeitslosengeld 1 höher als die zu erwartende Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Höhe können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen.
Würde bei Ihnen nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen sein, würde beim Zusammentreffen mit dem Arbeitslosengeld 1 eine Anrechnung in voller Höhe erfolgen. Erst nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 wäre die Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung dann zahlbar.
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