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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und AG 1

von Chrissi04.09.2015 | 10:39
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6 Antworten

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Verliere nach 15 Jahren im selben Unternehmen meinen Vollzeitjob. Wird die gerade beantragte Erwerbsminderungsrente auf das ALG angerechnet? Soll ich die Erwerbsminderungsrente besser erst nach Ablauf des ALG beantragen? Bin 55 J, habe wohl kaum Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2015 | 11:18

Hallo Chrissi ,

solange Sie von keiner Stelle aufgefordert wurden eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, können Sie den gestellten Rentenantrag jederzeit schriftlich zurücknehmen.

Häufig ist das zu zahlende Arbeitslosengeld 1 höher als die zu erwartende Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Höhe können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen.

Würde bei Ihnen nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen sein, würde beim Zusammentreffen mit dem Arbeitslosengeld 1 eine Anrechnung in voller Höhe erfolgen. Erst nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 wäre die Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung dann zahlbar.

5 Antworten

U.am 04.09.2015 | 13:12
ALG und eine Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderungsrente können nicht zeitgleich gezahlt werden - insofern findet auch keine Einkommensanrechnung statt. Das ALG ist ggü. der Rente wegen voller Erwerbsminderung nachrangig. Solange Sie (von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse) nicht aufgefordert wurden einen Rentenantrag zu stellen (Stichwort: eingeschränktes Dispositionsrecht) steht es Ihnen frei Rentenanträge zu stellen bzw. diese auch wieder zurückzunehmen. Niemand zwingt Sie eine Rente zu beantragen - schon gar nicht die Rentenversicherung. Schauen Sie sich Ihre letzte Renteninformation/Rentenauskunft an und vergleichen Sie den dort enthaltenden - voraussichtlichen - Zahlbetrag mit dem des ALG. Wenn ALG natürlich höher ist als eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, und Sie nicht zur Antragsstellung aufgefordert werden, wäre es wirtschaftlich gesehen unlogisch einen Rentenantrag zu stellen. Zusätzlich werden durch das Ausschöpfen des ALG natürlich auch weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, sodass für spätere Leistungsfälle - in der Hinsicht - höhere Zahlbeträge berechnet werden können. Mir stellt sich nur die Frage: Wenn Sie Ihren Job nicht verloren hätten, würden Sie dann auch einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellen? Denn in der Regel prüft die Agentur für Arbeit bei der Bewilligung des Arbeitslosengeldes ob nicht vorrangig der Leistungsbezieher in ein anderes Sozialsystem wechseln kann ( und zusätzlich besser für die eigene interne Arbeitslosenstatistik).
Santanderam 04.09.2015 | 15:02
Über ihre EM-Rente wurde noch nicht entschieden. Vielleicht schon mal Gedanken machen was passieren soll wenn diese abgelehnt wird.
Chrissiam 04.09.2015 | 17:22
Vielen Dank für die Infos. Ich stehe ganz am Anfang mit dem Beantragen der EM-Rente. Habe nach OP massive Probleme und mein Arzt gab mir den Rat, EMR zu beantragen. Werde zum 01.01. arbeitslos und überlege einfach, was das Beste ist.
W*lfgangam 04.09.2015 | 19:09
Hallo Chris, immer ein ganz schlechter Rat - solange nicht Krankengeld und ggf. anschließendes Arbeitslosengeld ausgeschöpft worden sind. Aus finanzieller Sicht stehen Sie sich damit grundsätzlich schlechter (wenn nicht gerade eine höhere EM-Rente auf Sie wartet). Wenn so'n 'Weißkittel' dann wenigstens sagen würde "Erkundigen Sie sich mal _vorher_ in der nächsten Beratungsstelle, was 'besser' ist..." - nebenbei, ich habe auch 'nen Skalpell im Schreibtisch (um Papiervorlagen zu sezieren ;-), würde daher aber auch keine med. Ratschläge geben :-) Ziehen Sie den EM-Antrag zurück und warten erst mal ab, was die nächsten Monate so auf Sie zukommt! Gruß w.
Chrissiam 04.09.2015 | 20:07
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Das ist ein guter Rat, werde ich genauso machen. Erstmal abwarten und noch nicht die EMR beantragen ! Z.zt. bekomme ich Krankengeld nach OP Problemen. Dankeschön für die ehrliche Antwort.
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