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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflege Angehöriger

von Emerson28.11.2018 | 11:29
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann ich bei voller Erwerbsminderungsrente und Nebenverdienst( Aufwandsentschädigung) beim Nachbarschaftshifeverein (max. täglich 3 h max. 400 Euro/Monat)zusätzlich meine Mutter und meine Frau pflegen? Werden mir automatisch die Punkte zur Altersrente anerkannt? Meldet die Pflegekasse meine Tätigkeit als Pflegeperson automatisch der DRV? Können die Punkte rückwirkend gutgeschrieben werden?( Ab Anfang der Pflege) Kann ich, obwohl ich voll Erwerbsgemindert bin, Meine Frau und Mutter ( Beide Pflegrad 2 )pflegen? Mein Problem : Ich hab heute mehrfach bei der Hotline der deutschen Rentenversicherung angerufen. Mir wurde drei mal gesagt, dass 12 Stunden Pflege und 14 Stunden Pflege mehr als die erlaubten 15 Wochenstunden Arbeit bei Erwerbsminderung seien und damit meine Erwerbsminderungsrente wegfällt. Ich kaufe aber von dem Pflegegeld auch Dienstleistungen ein. Somit sind es nicht wirklich 26 h wöchentlich. Ich habe überall im Netz nach Infos gesucht, aber nur die Aussagen des VDK gefunden. Ich suche eine verbindliche Antwort der Rentenversicherung. Es muss doch auch eine Gesetzesgrundlage für solche Entscheidungen geben, ob zum Bsp. eine Stunde Pflege gleich eine Stunde Arbeit im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente ist. Ich möchte durch die Pflege meiner Angehörigen nicht meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren. Danke für ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Emerson,

Leistungen, die auf Grund der Pflegetätigkeit, von der zu pflegenden Person an den Pfleger gezahlt werden, sind nicht als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI anzurechnen, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechenden Pflegegeld i.S. des § 37 SGB XI nicht übersteigt. Wenn dies bei Ihnen zutrifft, stellt die Pflegetätigkeit kein schädliches Einkommen und somit keine Arbeit dar, dass die Erwerbsminderungsrente kürzt.

Damit Sie endgültige Rechtssicherheit haben, wenden Sie sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre Erwerbsminderungsrente nicht wegfällt, wenn Sie Frau und Mutter mit der angegebenen Stundenzahl pflegen.

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2 Antworten

???am 28.11.2018 | 12:59
Nein, es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, ob oder ob nicht die Pflege von Angehörigen zum Wegfall der Rente führt. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft der DRV wollen, müssen Sie dort schriftlich nachfragen.
KSCam 28.11.2018 | 17:03
Warum stellen Sie heute die gleiche Frage erneut, die Ihnen doch gestern bereits eindeutig beantwortet wurde? Dass Sie wegen der Pflege pflichtversichert sein wollen müssen Sie bei der Pflegekasse desjenigen, den Sie pflegen beantragen. Automatisch geht das nicht. Aber das hat Ihnen die Pflegekasse doch hoffentlich längst mitgeteilt.
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