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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation

von Gast30.04.2019 | 11:51
81 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Wenn ich eine medizinische Reha beantragen möchte, muss ich das bei der Rentenversicherung oder bei meiner Krankenkasse machen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

in der Regel ist in diesen Fällen die Krankenkasse zuständig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Horst H.am 30.04.2019 | 11:58
Beides ist möglich. Sie erhalten die Anträge für beide Reha-Maßnahmen bei Ihrer gesetzlichen KK.
Horst H.am 30.04.2019 | 12:44
Die Reha-Maßnahme der KK ist das absolute Luxus Highlight im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Chance darauf würde ich mit 5 Prozent beziffern (Nach mindestens zwei Widersprüchen). Die Prüfung und Entscheidung erfolgt nach umfangreicher Stellungnahme sämtlicher behandelnder Ärzte.
Ulliam 30.04.2019 | 16:24
Wenn du eine Operation hattest, die eine AHB erfordert zb Hüft- oder Knietep, zahlt die Reha die Krankenkasse, allerdings 7 Tage kürzer als die DRV es machen würde. Hast du eine psychosomatische Erkrankungen gibt es zwar keine Reha, aber nahezu die gleiche Leistung über Akutkrankenhausleistung mit Einweisung durch den Arzt. Das hab ich jetzt gerade gemacht und wir hatten die gleichen Anwendungen wie die Rehapatienten. Geeignete Leistungsträger sind zb die Schön- Kliniken, die nehmen sowohl Kasse- als auch DRV Patienten und erklären Dir das mit den Anträgen.
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