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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Sonderzahlungen

von Bernd B25.07.2012 | 23:09
2016 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente und bin nebenbei noch geringfügig beschäftigt mit einem Verdienst von knapp 400,--Euro. Wie verhält es sich mit Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämienzahlungen. Was ist da erlaubt ohne mit Rentenkürungen rechnen zu müssen? Habe bald ein Jupiläum und erhalte eine Sonderzahlung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2012 | 10:36

Ich schließe mich dem vorherigen Beitrag an.

Siehe ergänzend dazu auch Seite 6 der Broschüre der DRV zu diesem Thema:

http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/30070/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

2 Antworten

...am 26.07.2012 | 07:17
Sie dürfen zwei Monate pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze (also 800 Euro) verdienen, ohne dass es zur Rentenkürzung kommt.
Bernd Bam 26.07.2012 | 22:14
Hallo, ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Ich werde es meinem Arbeitgeber mitteilen, so wird er wohl die Zahlung etwas aufsplitten müssen. Vielen Dank, ist toll das hier so schnell geholfen wird.
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