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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Unterhalt

von Anna-Maria02.05.2017 | 20:39
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe jetzt den Bescheid bekommen, dass ich befristet, volle Erwerbsminderungsrente bekomme, gleichzeitig bin ich im Trennungsjahr. Meine konkrete Frage ist: Mit der Rente alleine komme ich nicht aus,ich darf ja 450€ hinzuverdienen. Wird hierbei der Trennungsunterhalt angerechnet? Oder ist der unabhängig und ich kann mir einen Nebenjob über die 450€ suchen.Oder darf ich nur in der Summe die 450€ haben , also Unterhalt udn Nebenjob zusammengerechnet. Im Voraus schon mal vielen lieben Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anna-Maria,

nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches zur Berechnung der Höhe Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung stellt der bezogene Trennungsunterhalt kein Einkommen dar. Werden Sie einen Minijob annehmen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern, wird dies ebenfalls keinen Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Erst bei regelmäßigem Einkommen, das über der Minijobgrenze liegt, wird es zu Kürzungen der Rente kommen.

Bei der Prüfung, ob Ihnen weitere Leistungen von anderen Sozialträgern zustehen (z.B. Grundsicherung oder Sozialhilfe), fließt der Unterhalt bei den Berechnungen mit ein. Weitere Fragen dazu erläutern diese Stellen.

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6 Antworten

W*lfgangam 02.05.2017 | 21:13
Zitat von Anna-Maria anzeigenausblenden
Hallo Anna-Maria, auf eine EM-Rente wird kein Trennungsunterhalt angerechnet. Die Frage ist/ggf. ergänzende Leistungen: Eine 1. Arbeitsmarktrente oder eine 2. EM-Rente aus rein med. Gründen. Aber, sowohl das Jobcenter bei 1. wie auch das Sozialamt bei 2. hat die Unterhaltspflicht des Noch-Ehegatten zu berücksichtigen, seinen Unterhalt bei ergänzenden Leistungen zu berücksichtigen. Liegt hier kein Fall der 'Bedürftigkeit' vor/ist nicht vermittelbar, stehen Sie zunächst auf eigenen Füßen - der Minijob neben EM-Rente ist durchaus zulässig/nur der zählt als Einkommen bei der EM-Rente ...darüber sollten Sie die beabsichtigte Beschäftigungsaufnahme Ihrer DRV vorab zwingend mitteilen. Daneben kann ein Minijob natürlich auch den Trennungsunterhalt reduzieren - Näheres dazu wird Ihnen ihr Rechtsanwalt mitteilen können. Gruß w.
KSCam 02.05.2017 | 21:15
Etwaiger Unterhalt ist kein Zuverdienst, das interessiert die DRV nicht.
Anna-Mariaam 03.05.2017 | 15:44
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten, das reicht mir schon ! Grundsicherung muss ich nicht beanspruchen, da ich so dann auskomme. Wäre nur schwierig gewesen einen Minijob zu finden, wenn der Unterhalt angerechnet worden wäre, dann hätte ich vlt. nur noch ca 200€ hinzuverdienen können. Die Rentenversicherung werde ich dann rechtzeitig über die Aufnahme des Nebenjobs informnieren. Liebe Grüße Anna
Karolinam 17.04.2019 | 10:34
Hallo,ich habe seit 2012 Erwerbsminderungsrente,sie wurde bis zum Eintritt in die Altersrente 2023 bewilligt. Ich lebe seit zwei Jahren von meinem Mann getrennt und will mich 2020, nach 39 Ehehejahren scheiden lassen. Meine Frage ist: Wie viel wird mir von meiner Erwerbsminderungsrente bei einer Scheidung abgezogen. Mein Ex Mann könnte 2021 nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen. Vielen Dank im voraus.
Mannam 17.08.2019 | 17:11
Ist schon erstaunlich, wie die ach so selbstbewussten Frauen nur eines im Kopf haben. Einen Mann heiraten, scheiden lassen und Unterhalt verlangen. Für sich selber sorgen kommt in den anscheinend nicht ausgereiften Gehirnen nicht vor. Einfach mal in den anderen hineinversetzen und schon sieht die Sache anders aus. Ich hoffe, dass Deutschland endlich die Lebenswirklichkeit anerkennt und wie andere europäische Länder umdenkt.
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