Erwerbsminderungsrente und Wartezeit von 35 Jahren
13.11.2017, 17:48
von
Jürgen
Wird der Zeitraum, in dem ich Erwerbsminderungsrente beziehe, auf die Wartezeit von 35 Jahren (als Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen) angerechnet?
13.11.2017, 20:04
von
W*lfgang
Hallo Jürgen,
ja, die Zurechnungszeit bis 60/62 wird dann rückschauend betrachtet zur Rentenbezugszeit und zählt bei den 35 Jahren mit. Endet die ggf. zeitlich befristete EM-Rente allerdings vorher, entsteht eine Rentenbezugszeit natürlich auch nur bis zu diesem Zeitpunkt.