Hallo KarlM,
ein Berufsschutz besteht nur, wenn der erlernte Beruf auch zum Zeitpunkt der EM ausgeübt oder aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde. Da Sie die erlernte Tätigkeit als Informatiker gar nicht ausgeübt haben, wird nur geprüft, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnten.