Hallo Frau Wagner,
bei den Erwerbsminderungsrenten spielt auch die Rolle des Arbeitsmarktes eine Rolle.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.