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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente+Weiterbeschäftigung

von Frau Wagner24.07.2016 | 18:15
2609 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im April nach meiner 2. Reha aus gesundheitl. Gründen einen Antrag auf eine EM-Rente gestellt. Die Ärzte in der Reha-Einrichtung haben im Entlassungsbericht festgehalten, das ich aus gesundheitl. Gründen derzeit nur zw. 3 und unter 6 Stunde arbeitsfähig bin. Ich hatte bereits vor 2 Jahren aufgrund meiner Erkrankung von Vollzeit 8 Std. tgl. auf Teilzeit 6 Std./tgl. reduziert und arbeite auch noch so. Mein Arbeitgeber musste auch jetzt ein Formular ausfüllen, worin nach den Auswirkungen einer Bewilligung auf mein Arbeitsverhältnis gefragt wurde. Mein AG hat ausgefüllt, dass mein AV ruht bei befristeter Bewilligung egal ob Teil- oder Vollrente und das mein AV endet bei unbefristeter Bewilligung, also auch bei unbefristeter Teilrente. Mich interessiert, welche Auswirkungen diese Aussagen meines Arbeitgebers auf eine Bewilligung der EM-Rente haben? Wie gesagt, ich arbeite noch und würde natürlich im Falle der teilw. EM-Rente meine Stundenzahl gerne auf 4-5 reduzieren und gerne hinzuverdienen wollen. Nach welchen Kriterien prüft und bewilligt die DRV? Wäre eine Teil-Rente immer erst befristet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Wagner,

bei den Erwerbsminderungsrenten spielt auch die Rolle des Arbeitsmarktes eine Rolle.

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.

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20 Antworten

Schorscham 24.07.2016 | 19:44
Erwerbsminderungsrenten werden im Regelfall (zunächst) immer befristet, es sei denn, dass eine Besserung in absehbarer Zeit für unwahrscheinlich gehalten wird. MfG
Frau Wagneram 24.07.2016 | 22:19
ok. Aber welchen Hintergrund haben die vom Arbeitgeber zu tätigenden Angaben wegen der Auswirkungen einer Renten-Bewilligung auf mein Arbeitsverhältnis? Es macht ja schon einen Unterschied ob man eine Teilrente befristet oder unbefristet bewilligt bekommt und das Arbeitsverhältnis u.U. nicht ruht, sondern endet und man dann mit kleiner Rente keine Möglichkeit mehr hat beim bisherigen Arbeitgeber hinzuzuverdienen. Muss ja einen Grund geben, wenn man solche Fragebögen verschickt, oder?
Silviaam 25.07.2016 | 02:45
Hallo Frau Wagner Die DRV prüft u.a. ob eine Arbeitsmarktrente in Frage käme, wenn eine Weiterbeschäftigung z.B. in Teilzeit beim ehemaligem AG nicht möglich ist, respektive der allgemeine Arbeitsmarkt insgesamt als verschlossen gilt. Gruß Silvia
Schorscham 25.07.2016 | 19:52
(...)
...gruselt nicht nur mich diese sogenannte 'Expertin/in- Aussage'?
Die Behauptung, dass jemand als "voll erwerbsgemindert" gilt, wenn er "aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben und arbeitslos ist", ist in der Tat etwas unglücklich. Aber im Kern ist es zutreffend, weil man in diesem Fall Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen EM-Rente hat. Sollte ich ebenfalls falsch liegen, lassen Sie es mich bitte wissen, @W*lfgang.:-) MfG
W*lfgangam 25.07.2016 | 19:32
...gruselt nicht nur mich diese sogenannte 'Expertin/in- Aussage'? Ohne Schall und Rauch, ohne tiefere Nachfrage/neueren Erkenntnisgewinn - MEHR-Wissen eben, um zielgenau darauf einzugehen ...gut, dass ich nie eine Beratungsstelle DRV aufsuchen muss ...'Ihr' wart schon mal viel besser - ist wohl Urlaubszeit und die mit den schmalen Kenntnissen/wir kennen nur die nächste Beratungsstelle, dürfen hier abschwitzen … ;-) Gruß w. PS: DRV-Qualität geht anders, viel besser ... fängt jährlich wieder an, das zu Vermasseln ;-)
Schorscham 25.07.2016 | 20:10
Sofern Ihr Arbeitgeber der DRV gegenüber bescheinigt, dass er Sie nicht mehr weiterbeschäftigen wird, kann die Arbeitsmarktrente greifen, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Es kann durchaus sein, dass dazu eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit angefordert wird. Die "Arbeitsmarktrente" entspricht einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und wird grundsätzlich befristet. MfG
Frau Wagneram 25.07.2016 | 20:02
Vielen Dank für die Antworten, aber so richtig erschließt sich mir der Sinn trotzdem noch nicht. Ich bin ja noch nicht arbeitslos; könnte es natürlich werden falls man mir die Teilrente z.B. unbefristet bewilligen würde, weil mein Arbeitsverhältnis ja dann endet. Dann wäre mein AG mich ohne viel zu tun los und ich könnte mit dem Geld der Teilrente sicher nicht überleben und dürfte am alten Arbeitsplatz ja noch nicht einmal hinzuverdienen. Würde dann die Arbeitsmarktrente greifen und ich am Ende als voll erwerbsgemindert gelten trotz nur bewilligter Teilrente? Bekäme man dann die volle EM-Rente und wenn ja befristet oder unbefristet?
Frau Wagneram 25.07.2016 | 20:57
Lieber Schorch, weiß bedeutet verschlossener allgemeiner Arbeitsmarkt? Ich bin bei einer Versicherung angestellt, also im Büro tätig. LG
W*lfgangam 25.07.2016 | 21:12
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, wir sind uns einig, dass die Experten/in-Antwort mehr als 'dünn' war, wie auch einige andere der letzten Tage ebenfalls ... Und ja, dass ist irgendwie peinlich, wenn man ein paar Brocken davon mehr versteht :-) Gruß w.
Nahlaam 25.07.2016 | 21:25
Verschlossen bedeutet, dass es für Sie keinen passenden "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplatz gibt. Das wird geprüft und dann erhalten Sie Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente als volle EM-Rente ausgezahlt. Das kann dann so sein, dass Sie eine unbefristete teilweise EM-Rente haben, aber die Zahlung als volle EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen dann befristet wird, weil sich der Arbeitsmarkt in der Zukunft ja positiv verändern könnte. Machen Sie sich aber bitte nicht allzu viel Sorgen, weil Sie einer Tätigkeit im Büro nachgehen. Wenn Sie Ihr Arbeitgeber nicht auf einem entsprechenden Arbeitsplatz Teilzeit weiterbeschäftigen kann, ist es für Bürokräfte in der Regel sehr schwer, als erwerbsgeminderter Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten - deswegen gilt der Arbeitsmarkt dann als verschlossen (viele Unternehmen, die bereit sind, Erwerbsgeminderte einzustellen, bieten nur einen Minijob an - das gilt nicht als passende leidensgerechte Teilzeitbeschäftigung).
Frau Wagneram 25.07.2016 | 20:59
Korrektur: Lieber Schorsch, was bedeutet verschlossener allgemeiner Arbeitsmarkt? Ich bin bei einer Versicherung angestellt, also im Büro tätig. LG
Frau Wagneram 25.07.2016 | 21:47
Vielen Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich ein Stückweit schlauer und warte mal meinen Bescheid ab. Die Gesundheit bzw. Krankheit und deren Folgen kann einen ganz schön beschäftigen. LG an alle
Silviaam 26.07.2016 | 22:03
Ihrer Nachfrage im Forum, welchen Hintergrund die DRV mit ihrer Arbeitgeber-Anfrage bezweckt, hätte ich ihnen in einem Satz wie folgt erklärt: "Hallo Frau Wagner Die DRV prüft u.a. ob eine Arbeitsmarktrente in Frage käme, wenn eine Weiterbeschäftigung z.B. in Teilzeit beim ehemaligem AG nicht möglich ist, respektive der allgemeine Arbeitsmarkt insgesamt als verschlossen gilt." Wenn der Arbeitgeber sich gegenüber der DRV dahingehend äußern sollte, dass er keine leidensgerechte Teilzeitstelle für sie einrichten kann/wird, bedeutet es aber bereits auch nicht, dass er beabsichtigt Ihnen zu kündigen. Mein Hinweis auf diese Prüfung bezgl. der Arbeitsmarktrente, die es bei Rentenantragstellung immer von der DRV und auch von der AfA zu prüfen bleibt, diente Ihnen von meiner Seite als Erklärung, warum sich der Arbeitgeber mittels Fragebogen zur evtl. Weiterbeschäftigungsfrage gegenüber der DRV ersteinmal äußern muss. In wie weit man Ihnen eine Arbeitsmarktrente als befristete (diese ist immer befristet) Rente zusprechen könnte, wird demnach geprüft. Gruß Silvia (die sich aktuell auch über so einige spärliche oder nur wiederholende Expertenratschläge/-Informationen wundert)
Silviaam 28.07.2016 | 00:21
Jawoll Frau Nahla, in einem Satz! Am 25.7.2016 um 2:45 Uhr erhielt Frau Wagner von mir in einem Satz folgendes erläutert: "Hallo Frau Wagner Die DRV prüft u.a. ob eine Arbeitsmarktrente in Frage käme, wenn eine Weiterbeschäftigung z.B. in Teilzeit beim ehemaligem AG nicht möglich ist, respektive der allgemeine Arbeitsmarkt insgesamt als verschlossen gilt. Gruß Silvia" Darauf bezog sich mein weiteres Posting an Frau Wagner am 26.7.2016 um 22:03 Uhr Warum also bitte nun ihre zynische Anmerkung? Lesen und VERSTEHEN Sie komplette Beiträge oder nur was Sie als lesenswert erachten, um anschließend unqualifizierte und zynische Nachfragen zu stellen? Mir bleibt weiter nur noch ein Kopfschütteln für Sie übrig, sorry!
W*lfgangam 28.07.2016 | 19:08
...passt zu meinem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… hier keine 'zugelassenen' User agieren zu lassen - obwohl, Oldenburger ist gänzlich unzickich :-) - und wissensmäßig ontop (muss ich neidlos anerkennen!) Was nebenbei auch für viele andere User gilt, die sich hier in den letzten Jahren eingefunden haben, Applaus dafür - den Experten/in bereits schriftreife Statements zu generieren. Gruß w. PS: Sylvia ist wohl etwas übermotiviert gewesen – und sicher keine 'Zicke' ;-) ...
Oldenburgeram 28.07.2016 | 20:23
@ W*lfgang: Das aus Ihrem Mund, das ist wie ein Schlag in den Adelstand...
W*lfgangam 28.07.2016 | 21:07
Hallo Oldenburger, es ist sicher erkennbar, wer die Krone und nicht nur die Schleppe trägt :-) Ehrliche Anerkennung eben ...überlassen wir es den Expertn/in morgen, die vertrockneten Blüten auf dem Rentenweg hier einzusammeln ;-) Gruß w.
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