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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Weiterbildungen

von Ananda13.08.2019 | 18:20
94 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Expertinnen und Experten, Der Hinzuverdienst zu einer Erwerbsminderungsrente wird aus einer selbstständigen Tätigkeit, z. B. als Yogalehrer bestritten. Dazu sind Weiterbildungen notwendig. Es wird für diese Weiterbildungen Geld bezahlt. Die Ausgaben werden steuerlich geltend gemacht und mindern den Gewinn. Die Erwerbsminderungsrente beschränkt die Stunden, die für Erwerbsarbeit aufgewendet werden darf. Daher meine Frage: Zählt die Zeit, die für diese Weiterbildungen aufgewendet wird als Arbeitszeit, also als geleistete Arbeitsstunden? Und wird somit zu den erlaubten Stunden gezählt? Vielen Dank und viele Grüße! Ananda

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2019 | 08:29

Hallo Ananda,

sofern Sie mit Ihrem steuerrechtlichen Gewinn die Hinzuverdienstgrenze einhalten, dürfte es aus meiner Sicht durch die Weiterbildung zu keinen Problemen bei Ihrer Rente kommen.

1 Antworten

KSCam 13.08.2019 | 21:54
Da man bei Selbständigen die "Arbeitszeit" eh nicht messen kann, stellt sich diese Frage in der Praxis nicht wirklich. Voll erwerbsgemindert heißt, dass Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Aber wie will jemand messen welchen Aufwand ein selbständiger Jogalehrer wirklich hat? In der Praxis kann man sich nur am Gewinn orientieren. Ob Sie Ihren Gewinn von 5000 € im Jahr (Beispiel) nun in 3 oder in 40 Wochenstunden erzielen? Wer kann das wissen? Wer sollte das prüfen können?
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