Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist anstelle der Rente wegen Erwerbsminderung die Regelaltersrente zu leisten. Rechtzeitig vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger deshalb ein entsprechendes Schreiben zugesandt. Nach Beantwortung der hierin gestellten Fragen und Rücksendung der Erklärung erfolgt dann die Umwandlung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente. Ihre weiteren (nach Eintritt der Erwerbsminderung) geleisteten Beitragszeiten werden bei der Regelaltersrente berücksichtigt.