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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Antrag auf Teilhabe

von Daniela M.30.06.2011 | 14:19
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8 Antworten

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Guten Tag, ich bekomme zur Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bis zum 31.8.2011. Ein Verlängerungsantrag ist gestellt. Sollte der Verlängerungsantrag abgelehnt werden (wovon ich nach dem Gutachtertermin leider ausgehen muss), möchte/muss ich einfach versuchen, wieder in den Beruf zu kommen. Könnte ich bereits jetzt einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen? Wenn ja, ist das sinnvoll, solange der Verlängerungsantrag noch nicht entschieden wurde? Ich möchte auf keinen Fall arbeitslos sein, dann würde ich besser irgendwie versuchen, wieder in Arbeit zu kommen, auch wenn es auf Kosten der Gesundheit wäre. Ich danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, Sie können bereits jetzt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Ich würde jedoch zunächst die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers über den Verlängerungsantrag abwarten.

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7 Antworten

mmmam 30.06.2011 | 15:18
Hallo das Problem an Deiner Sache sehe ich darin, das Du Dir Deine Entscheidung für Dein Leben wohl nicht nur von Gutachtern abnehmen lassen darfst, sondern das Du Dich auch selbst einschätzen musst. Es kann nicht sein, das Du einfach mal eben einen Verlängerungsantrag stellst, nach dem Motto, na ja, wenn der Gutachter meint, ich kann nicht arbeiten, kriege ich eben hin Rente und lasse weiter Zeit vergehen. Desto länger Du aus dem Berufsleben raus bist, desto schwieriger wird es wohl auch sein für Dich da wieder reinzukommen. Für eine Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. in Form in einer Werkstatt für Behinderte, brauchst Du nicht nur die Einschätzung der LVA sondern auch selbst ein Arzt der das befürwortet, das du wohl fit genug bist, zu versuchen, wieder in Leistung zu gehen. Außerdem entscheidet das die Werkstatt für Behinderte selbst auch. Vor Reha steht meist sowieso immer erst ein Praktikum, sprich Du kannst bei einer Werkstatt nachfragen, ob Du da Praktikum machen kannst, allerdings wird das der Rentenstelle auch gemeldet, das Du da Kandidat bist und das erst mal das Praktikum abgewartet werden sollte, bevor Du dann in 3 Monate Praktikum mit Übergangsgeld usw. übergehen kannst. Von dem entgeltlichen Praktikum allerdings kann Dir in der Probezeit dann auch was angerechnet werden, da du ja schon eigentlich vorher so eine Art Probearbeit machst. Meist scheitert es nicht ander Arbeit selbst in der WfB sondern oft an den Kollegen, mit denen man dort zusammen arbeitet, da es nicht immer einfach ist auch mit sehr kranken Menschen den ganzen Tag auszukommen. Natürlich wird die Rentenstelle alles an Interesse haben ihre Kasse zu entlasten und dich wo unterzubekommen. Es kann auch sein, das die sich sagen, du brauchst keine Reha Du kannst auch gleich wieder arbeiten gehen. Ich an deiner Stelle würde jetzt die beantragte Untersuchung abwarten und dann wenn Du immer noch willst ernsthaft mit dem Gutachter sprechen, das du eben eine Reha angehen möchtest und über ein Praktikum nachdenkst, Denke die werden dann deine Rente auch verlängern und sich das Ganze erst mal anschauen, ob du das denn auch gebacken kriegst. Ich würde jedenfalls vorher keine unreifen Eier legen sondern mir Gedanken machen, was traue ich mir zu.
Volkeram 30.06.2011 | 16:46
Einen entsprechenden Antrag können Sie grundsätzlich natürlich immer stellen. Ob dies allerdings zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll erscheint steht auf einem anderen Blatt... Während eines laufenden EM-Rentenverlängerungsverfahrens einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen ist meiner Meinung nach völliger Quatsch. So ein Antrag zum jetzigen Zeitpunkt würde dann sowieso erstmal " auf Eis gelegt " bis über ihren EM-Antrag entschieden ist. Die gesundheitliche Situation hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit muss immer zuerst zweifelsfrei abgeklärt werden und da ist die RV ja gerade noch dabei. Da ist es egal ob es sich um einen EM-Antrag oder einen auf Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Und wenn Sie jetzt noch so einen Antrag auf Teilhabe stellen würden, KÖNNTE dies im schlimssten Falle sogar negativ für die weitere Rentenverlängerung ausgelegt werden. Sie signalisieren der RV damit ja quasi, das Sie sich selbst wieder als-Erwerbsfähig einstufen. Womöglich wird die RV dann im Zweifelsfall den EM-Antrag ablehnen und ihnen "nur" den Antrag auf Teilhabe genehmigen...Ich wäre da ganz vorsichtig an ihrer Stelle. Warten Sie also die Entscheidung zur EM-Rente jetzt erstmal ab. Das die EM-Rente jetzt nicht verlängert wird ist ja auch keinesfalls sicher und nur eine Annahme von ihnen aufgund der Begutachtung. Und das was der Gutachrer womöglich gesagt hat oder auch wie die Begutachtung insgesamt abgelaufen ist , sollten Sie bitte absolut NICHT auf die Goldwaage legen. Das heisst rein gar nichts !! Die Entscheidung zur EM-Rente fällt NUR der med. Dienst der RV und nicht dieser Gutachter und zwar aufrgund ALLER med. Unterlagen und nicht nur aufgrund des Gutachtens alleine. Wird die Rente wirklich dann nicht verlängert und Sie wollen auch keinen Widerspruch einlegen ( was aber immer zu empfehlen ist ! ), können Sie immer noch einen Antrag auf Teilhabe stellen. Da man Sie ja mit der Ablehnung der EM-Rente als Erwerbsfähig eingestuft hat, haben Sie dann auch gute Chancen das gerade nach einer abgelaufenen EM-Rente so ein Antrag dann auch genehmigt wird , um ihnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Sie sehen also, alles ist noch möglich. Sich bei der Agentur für Arbeit melden müssen Sie sich aber auf jeden Fall ( und zwar schon ca. 2 Monate vor Ablauf der EM-Rente - also das sollten Sie jetzt schleunigst schon tun ! ), um nach derwomöglich nicht verlängerten EM-Rente dann nahtlos ALG I zu bekommen. Insofern wird ihnen dieser Weg und eine gewisse Zeit der Arbeitslosigkeit nicht erspart bleiben. Nach einer EM-Rente wieder eine vernünftige Arbeit zu bekommen wird alles andere als einfach sein. Da sollten Sie sich nichts vormachen. Letztlich müssen Sie sich aber selbst erstmal sicher sein, was Sie wirklich anstreben ( weiter EM-Rente oder wieder zurück ins Arbeitsleben ) und müssen dies dann auch massiv einfordern bei den Behörden und " durchziehen " . Hier scheint mir tatsächlich bei ihnen keine Klarheit zu herrschen.. Diese Entscheidung wird ihnen aber niemand abnehmen können.
Elisabetham 30.06.2011 | 17:15
Das stimmt, was Volker gesagt hat. Mein Gutachter hat empfohlen meine eu-Rente ein Jahr zu verlängern. die DRV hat mir Dauerrente bewilligt.
Daniela M.am 30.06.2011 | 19:21
Vielen Dank, Volker, für die ausführliche Beantwortung. Wenn ich das jetzt so lese, wie Sie es schreiben, muss ich Ihnen recht geben. Und ja, es ist tatsächlich so, dass ich mich mit der Erwerbsminderungsrente nicht wirklich abfinden kann, ich fühle mich dadurch persönlich sehr auf Abstellgleis geschoben. Wenn ich könnte (gesundheitlich) würde ich sicherlich eher heute als morgen wieder ins Arbeitsleben zurück. Ich werde dann erst mal abwarten, wie die Entscheidung der DRV ausfällt. Vielen Dank
Elisabetham 30.06.2011 | 19:49
Hallo Chat, ich sehe überhaupt keinen Anlass mich zu freuen. Mir ging es lediglich darum, der Daniela zu sagen, dass der Gutachter nicht das letzte Wort spricht, was auch schon Volker gesagt hat.
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