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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag

von Maja20.07.2017 | 12:05
679 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Ihr Lieben, da mir hier schon sehr oft weitergeholfen wurde - mal wieder eine Frage. Ich habe in 04/16 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach Begutachtung wurde dieser Antrag innerhalb von 3 Wochen abgelehnt. Das Wiederspruchsverfahren dauert derzeit an, obwohl seit Anfang März alle Unterlagen vorliegen. (Es wurden noch durch die RV angef. Befundberichte eingereicht.) Nun ist es so, dass iich ab August kein ALG1 mehr bekommen und ins ALG2 rutschen würde. Welches ich aber aufgrund einer kleinen Berufsunfähigkeitsvers. und etwas Gesparten nicht erhalten werde. Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis dem ich natürlich seit fast 2,5 Jahren nicht nachgehen kann. Wie muss ich mich verhalten hinsichtlich der Einzahlung in die Rentenversicherung und Krankenversicherung um hier meinen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten? Vielen Dank für Eure Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2017 | 13:02

1. Wegen des Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden.

2. Wegen der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, sollten Sie sich zwingend!!! arbeitslos melden.

Außerdem sollten Sie überprüfen lassen, ob tatsächlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

1 Antworten

=//=am 20.07.2017 | 12:35
Wegen der Anwartschaftserhaltung für eine EM-Rente in der gesetzlichen RV brauchen Sie sich derzeit keine Gedanken zu machen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und Sie keine Klage einreichen, sollten Sie sich individuell bei Ihrer DRV erkundigen, wie Sie den Versicherungsschutz aufrecht erhalten können. Ich empfehle Ihnen, sich nach Ablauf des ALG I-Anspruches auf jeden Fall weiterhin arbeitslos zu melden und ggfls. doch einen Antrag auf ALG II zu stellen. Sie werden dann ja sehen, ob Ihnen irgendwelche Leistungen zustehen oder wegen der Einkommen nicht. Die Zeit der ALO ist als Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto zu berücksichtigen. Bzgl. der Krankenversicherung sollten Sie sich direkt bei der Krankenkasse erkundigen. Evtl. besteht weiterhin wegen des anhängigen Widerspruchsverfahrens Versicherungsschutz. Genaues kann Ihnen aber nur die KK mitteilen.
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