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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/zusätzliche Geldeinnahmen

von fobby21.05.2018 | 04:36
694 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Wenn jmd. eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss derjenige dann Einnahmen, die er aus dem Verkauf von Hundewelpen (mehrere 100€ pro Welpe), die er selbst gezüchtet hat, angeben? Wird das irgendwie dann verrechnet? Danke für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fobby,

den Ausführungen von "W*lfgang" wird zugestimmt.

Im Zweifelsfall wird vorsorglich eine entsprechende Mitteilung an den zuständigen Rentenversicherungsträger empfohlen.

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3 Antworten

Fortitude oneam 21.05.2018 | 10:25
Hallo Robby, wenn der Erlös der Welpen direkt in Ihre Haushaltskasse landet, dann ist doch alles in Ordnung. Wer will schon wissen wie viel Welpen Sie im Jahr verkaufen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Maxam 21.05.2018 | 11:21
Mann könnte das auch als selbständige Tätigkeit sehen.....und die Einnahmen sind ja nicht unerheblich.....also wie ein Minijob meldepflichtig...aber gut wenn Sie auf den Flohmarkt gehen würden.....würde das ja auch unter den Tisch fallen.....na wenn Sie niemand verpfeift ist es ja gut....
W*lfgangam 21.05.2018 | 20:24
Hallo fobby, zunächst wäre die Frage zu klären, ob Sie dafür eine Erlaubnis/gewerbliche Zulassung haben und offiziell als Züchter fungieren. Dann sind es meldepflichtige Einnahmen. Die Besonderheiten einer auf Gewinn gerichteten Tätigkeit klären Sie mit Ihrer örtlichen Gewerbestelle, dann werden andere Stellen aktiv und erwarten Ihre Mitteilungspflichten. Wenn die 'Zucht' nur ein Nebenprodukt aus zufällig kopulierenden Kötern ohne Papiere dafür ist und Sie dann das ohne dauerhafte Gewinnabsicht machen, wäre es in meinen Augen nur 'Hobby' und somit nicht Einkommensrelevant. Zumal auch die Einkommensgrenze/6300 EUR steuerrechtlicher Gewinn pro Jahr sicher ein Argument ist, den ggf. 'offiziellen' Hinzuverdienst daran zu messen. Daneben wäre der DRV die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit neben dem EM-Rentenbezug - wenn Sie so einzustufen wäre - anzuzeigen Gruß w.
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