Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mark Strong,
Forumsteilnehmer ??? hatte Ihnen auch schon den Link auf die Informationsseite zur Prävention genannt, den ich hier nochmal wiederhole:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Microsite/de/Inhalt/praevention.html
Und auch hier können Sie sich informieren und die Anträge herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/03_praevention_nachsorge_selbsthilfe/praeventionsangebote_index.html
Krank geschrieben muss man im Übrigen nicht sein, aber der Präventionsbedarf (also die gesundheitliche Belastung) sollte durch einen Arzt (Hausarzt, Betriebsarzt) bescheinigt werden können.
Hallo Mark Strong,
der Antwort von ??? kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Auch für Erwerbsminderungsrentner besteht die Möglichkeit, Teilhabeleistungen zu beantragen. Aber natürlich ist Voraussetzung, dass die Aussicht bestehen muss, dass die Erwerbsminderung gebessert werden kann. Das wird dann im Zeitpunkt des Reha-Antrages medizinisch beurteilt.
Präventionsleistungen sind dagegen - wie der Name schon sagt - dafür gedacht, vorsorglich (also präventiv) darauf hinzuwirken, dass eine Erwerbsminderung gar nicht erst eintritt.
Gut gesagt. Nur wäre es nicht auch sinnvoll, durch bestimmte Maßnahmen dafür zu sorgen, das die Renten nicht mehr weiter gezahlt werden müssten, weil der Versicherte wieder erwerbsfähig wurde, durch eben diese Maßnahmen? Möglicherweise klappt es ja bei einigen Versicherten und als Folge entfallen deren Renten, also die Versichertengemeinschaft spart Geld? Es gibt sicherlich Versicherte, die diesen Weg gerne gehen würden, aber nicht können, weil das System dies nicht vorsieht--siehe dauerhaft volle EMR. Man sollte solche Menschen nicht einfach auf dem Abstellgleis stehen lassen, sondern ihnen helfen.Hallo Zusammen, Gesund bleiben durch Prävention. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert bei ersten gesundheitlichen Beschwerden ein berufsbegleitendes Angebot. Ist diese Prevention Maßnahme etwa mit einer LTA gleich zusetzen? Was ist mit den Erwerbsminderungsrentnern die ins Berufsleben zurück wollen. Danke. MfgPrävention soll Krankheit vorbeugen und damit EM-Rente verhindern. Sie kann also nicht für schon berentete Versicherte gelten.
Krankengeld bis ans Lebensende? Was stellst Du Dir denn für eine Verfahrensweise vor?Niemand wird gezwungen nicht arbeiten zu gehen. Auch wird niemand zu einem Rentenantrag gezwungen. Einfach arbeiten und alles ist gut.
vom ersten Lebensjahr an sind Sie bei Ihren Eltern mit Krankenversichert. We kann dies schon begreifen Grüsse Bezahlen. Krankenkkasse Beiträge bezahlt vom 1 Lebensjahr an bis zum Lebensende und nicht wenig. Warum soll die Rentenkasse, plötzlich Rente bezahlen ? und die Krankenkasse entlasten.? Sie sollten versuchen, etwas zu Differenzieren ? GrüsseVon ersten Lebensjahr an. Dir ist nicht zu helfen.
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