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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentner

von Mark Strong09.04.2018 | 19:44
879 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, Gesund bleiben durch Prävention. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert bei ersten gesundheitlichen Beschwerden ein berufsbegleitendes Angebot. Ist diese Prevention Maßnahme etwa mit einer LTA gleich zusetzen? Was ist mit den Erwerbsminderungsrentnern die ins Berufsleben zurück wollen. Danke. Mfg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.04.2018 | 11:14

Hallo Mark Strong,

Forumsteilnehmer ??? hatte Ihnen auch schon den Link auf die Informationsseite zur Prävention genannt, den ich hier nochmal wiederhole:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Microsite/de/Inhalt/praevention.html

Und auch hier können Sie sich informieren und die Anträge herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/03_praevention_nachsorge_selbsthilfe/praeventionsangebote_index.html

Krank geschrieben muss man im Übrigen nicht sein, aber der Präventionsbedarf (also die gesundheitliche Belastung) sollte durch einen Arzt (Hausarzt, Betriebsarzt) bescheinigt werden können.

Experten-Antwortam 10.04.2018 | 09:37

Hallo Mark Strong,

der Antwort von ??? kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Auch für Erwerbsminderungsrentner besteht die Möglichkeit, Teilhabeleistungen zu beantragen. Aber natürlich ist Voraussetzung, dass die Aussicht bestehen muss, dass die Erwerbsminderung gebessert werden kann. Das wird dann im Zeitpunkt des Reha-Antrages medizinisch beurteilt.

Präventionsleistungen sind dagegen - wie der Name schon sagt - dafür gedacht, vorsorglich (also präventiv) darauf hinzuwirken, dass eine Erwerbsminderung gar nicht erst eintritt.

13 Antworten

Fastrentneram 09.04.2018 | 21:19
Prävention soll Krankheit vorbeugen und damit EM-Rente verhindern. Sie kann also nicht für schon berentete Versicherte gelten.
Nachdenkenderam 09.04.2018 | 22:41
Hallo Zusammen, Gesund bleiben durch Prävention. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert bei ersten gesundheitlichen Beschwerden ein berufsbegleitendes Angebot. Ist diese Prevention Maßnahme etwa mit einer LTA gleich zusetzen? Was ist mit den Erwerbsminderungsrentnern die ins Berufsleben zurück wollen. Danke. Mfg
Prävention soll Krankheit vorbeugen und damit EM-Rente verhindern. Sie kann also nicht für schon berentete Versicherte gelten.
Gut gesagt. Nur wäre es nicht auch sinnvoll, durch bestimmte Maßnahmen dafür zu sorgen, das die Renten nicht mehr weiter gezahlt werden müssten, weil der Versicherte wieder erwerbsfähig wurde, durch eben diese Maßnahmen? Möglicherweise klappt es ja bei einigen Versicherten und als Folge entfallen deren Renten, also die Versichertengemeinschaft spart Geld? Es gibt sicherlich Versicherte, die diesen Weg gerne gehen würden, aber nicht können, weil das System dies nicht vorsieht--siehe dauerhaft volle EMR. Man sollte solche Menschen nicht einfach auf dem Abstellgleis stehen lassen, sondern ihnen helfen.
Erdalam 10.04.2018 | 06:39
Niemand wird gezwungen nicht arbeiten zu gehen. Auch wird niemand zu einem Rentenantrag gezwungen. Einfach arbeiten und alles ist gut.
???am 10.04.2018 | 07:29
Rentner können ganz normal medizinische und berufliche Teilhabeleistungen beantragen. Sollte die DRV feststellen, dass die Erwerbsminderung tatsächlich gebessert bzw. beseitigt werden kann, werden diese Leistungen auch bewilligt. Über Präventionsmaßnahmen der DRV können Sie sich hier informieren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Microsite/de/Inhalt/p…
Nicht gezwungen zum Rentenantrag ?am 10.04.2018 | 09:00
Nach etwa 78 Wochen Krankheit wird man ausgesteuert. Der Versicherte erhält kein Krankengeld mehr. Dann wird er gezwungenermaßen an das Arbeitsamt weitergereicht. ( Alles freiwillig !! ) Er bekommt ja kein Krankengeld mehr Dort wird er als nicht vermittelbar weil krank in direkter Folge " völlig freiwillig " zum Rentenantrag gebracht. In welcher Amtsstube leben Sie denn, wenn der Versicherte nicht zum Rentenantrag gezwungen wird. ? Gruss
Leserhamsteram 10.04.2018 | 08:34
Zitat von ??? anzeigen
Bei einem unbefristet erwerbsgeminderten Versicherten? Das dürfte recht schwierig werden, denn es ist ja explizit festgestellt von einem Gutachter der DRV, das auf unabsehbare Zeit eine volle Erwerbsminderung besteht. Der einzige Weg einer Person mit diesem Status sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, diese aber führen nur in eine Werkstatt für behinderte Menschen. So habe ich das mal herausgefunden. Und eine solche Wfbm ist nicht für jeden das richtige. Die Person könnte sich neu begutachten lassen, aber ob das die DRV mitmacht,kann ich nicht sagen. Was ist denn die Meinung der DRV-Experten dazu?
Hurstam 10.04.2018 | 10:34
Es wird immer ein Balance Akt sein, jedem gerecht zu werden. Bei allen Versicherungen gibt es welche die Zahlen mehr ein für ihre Sicherheit/Versorgung und die anderen erhalten/erwarten mehr Auszahlung im Schadens-/Krankheitsfall. Es kann aber am Ende nur das rauskommen, was vorne eingezahlt wurde. Oder solange die Gesunden/Schadensfreien gewillt/verpflichtet sind, die Pechvögel zu unterstützen. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, usw. ist alles das gleiche Prinzip.
Mark Strong am 10.04.2018 | 10:39
Hallo veehrte Experten, erstmal vielen Dank. Mir war schon bekannt was präventiv bedeutet. Möchte trotzdem nochmal nachhaken. Was heißt berufsbegleitendes Angebot? Muss man da bereits in ärztlicher Behandlung sein? Muss man Arbeitsunfähig sein. Also krank geschrieben? Meine Ehefrau muss noch viele Jahre arbeiten und geht ungern und extrem selten zum Arzt. Dennoch hat Sie Ihre Zipperleien. Gibt es weitere Informationen bzw. Links dazu? Bei mir ist leider alles vorbei. Bin Erwerbsminderungsrentner mit GdB 100 und MZ und trotzdem wird man von einem Grosskonzern auf die Straße gesetzt. Wir leben in einer traurigen Welt. Danke. Mit freundlichen Grüßen
Ja Groko, Krankengeld bis zum Rentenbeginn !am 10.04.2018 | 09:59
Bezahlen. Krankenkkasse Beiträge bezahlt vom 1 Lebensjahr an bis zum Lebensende und nicht wenig. Warum soll die Rentenkasse, plötzlich Rente bezahlen ? und die Krankenkasse entlasten.? Sie sollten versuchen, etwas zu Differenzieren ? Grüsse
Typisch Grokoam 10.04.2018 | 13:21
vom ersten Lebensjahr an sind Sie bei Ihren Eltern mit Krankenversichert. We kann dies schon begreifen Grüsse Bezahlen. Krankenkkasse Beiträge bezahlt vom 1 Lebensjahr an bis zum Lebensende und nicht wenig. Warum soll die Rentenkasse, plötzlich Rente bezahlen ? und die Krankenkasse entlasten.? Sie sollten versuchen, etwas zu Differenzieren ? Grüsse
Von ersten Lebensjahr an. Dir ist nicht zu helfen.
Aussteigerinam 10.04.2018 | 18:02
Vielleicht trifft es nicht genau die Antwort. Aber unter dem folgendem Link findet Ihr zahlreiche Tipps und Erfahrungen, um die Erwerbsminderungsrente erfolgreich zu beantragen. https://vorruhestand.blog
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