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Experten-Antwort

Erwerbsmindeurngsrente und Hinzuverdienst in Selbständigkeit möglich?

von stjerne07.06.2017 | 11:50
751 Ansichten
9 Antworten

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Hallo zusammen, ich erhalte eine volle Erwerbsminderung auf Dauer und bin auf der Suche nach einem kleinen Job, um a) eine Aufgabe zu haben und so hoffentlich meinen Depressionen ein wenig entgegenwirken zu können und b) nicht mehr mit Grundsicherung aufstocken zu müssen. Bei dieser Suche bin ich auf eine Ausschreibung gestoßen, in der Näherinnen gesucht werden. Hierbei müsste man aber selbständig sein um dem Auftraggeber eine Rechnung stellen zu können. Der Auftraggeber hat ein wachsendes Geschäft und erwägt in naher Zukunft evt. eine GmbH zu gründen, dann wäre die Lage anders und eine Anstellung möglich. Aber im Moment möchte er niemanden anstellen sondern mit Selbständigen zusammenarbeiten. Es geht bei der Tätigkeit um Näharbeiten, bei denen das Material größtenteils gestellt würde. Meine Frage jetzt: Ist es möglich bzw. erlaubt, als Bezieher einer Erwerbminderungsrente eine Selbständigkeit zu beginnen? Ändert sich dabei etwas an den Hinzuverdienstgrenzen? Das Ganze würde voraussichtlich unter den 450,- Euro monatlich bleiben, die ja sowieso erlaubt sind. Aber ich bin unsicher wegen der Selbständigkeit, ob das erlaubt ist. Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet, der damit Erfahrungen hat oder eben ein Experte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2017 | 14:14

Grundsätzlich sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein oder an drei Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) eine selbständige Tätigkeit auszuüben.

Ihr Rentenanspruch muss daher neu geprüft werden, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden und mehr.

Ein Hinzuverdienst von 6.300,- EUR im Kalenderjahr wirkt sich auf die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht aus.

8 Antworten

stjerneam 07.06.2017 | 12:55
Das weiß ich und mir ist auch klar, dass ich dann noch andere kleinere Aufträge haben muss. Das ist ja aber weder das Problem noch die Frage!!!
Theo Reddischam 07.06.2017 | 11:53
Finger weg. Das ist Schein-Selbstständigkeit.
stjerneam 07.06.2017 | 12:58
Auf dieses (mögliche) Problem hat mich übrigens sogar der Auftraggeber selbst hingewiesen... gleich im ersten Gespräch! Aber wie gesagt, das war nicht die Frage!
Theo Reddischam 07.06.2017 | 13:19
Klar, das ist nicht die Frage, aber ein riesiges Problem. Der Auftraggeber möchte auf die billige Tour (auf deine und der Allgemeinheit Kosten) Geschäfte machen.
Die Farbe Schwarzam 07.06.2017 | 13:17
Die Art der Tätigkeit (Selbständigkeit, abhängige Beschäftigung...) ist nicht von Belang. Solange es eine Berufstätigkeit ist, führt diese zur Anrechnung auf die EM-Rente. Dabei gelten unabhängig von der Art des erzielten Entgeltes jeweils die gleichen Grenzen (450 EUR für Vollrente).
stjerneam 07.06.2017 | 13:54
Danke "Die Farbe Schwarz". Gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext? @ Theo Reddisch: Das habe ich schon durchschaut... ich sehe auch die Gefahr. Ich nähe aber auch so schon (eben als Hobby) gegen Ausgleich der Materialkosten für Bekannte und Familie, weil ich einfach gerne nähe. Es wäre sicher kein Problem, dafür Rechnungen zu stellen und auch die Arbeit dabei einzurechnen. Bisher habe ich es immer abgelehnt, dafür Geld zu nehmen, weil es mir eben die Möglichkeit gab, zu nähen und das nicht sinnlos nur des Nähens wegen, sondern sinnvoll und ohne eigene große Ausgaben. Und wenn das Auftragsvolumen des Auftragsgebers tatsächlich so weiter wächst wie bisher, ist es für ihn sicher tatsächlich sinnvoll, direkt anzustellen. Ich denke, es wäre, wenn es denn überhaupt so weit kommt, sinnvoll für mich, ein Gespräch bei einem Steuerberater zu haben und mich tiefgehender zu informieren. Ich war schon mal selbständig, das ist aber lange her. Und es war auch eine ganz andere Tätigkeit. Mir geht es jetzt erstmal darum, vorab die wichtigsten Dinge zu klären. Mit der KK habe ich schon gesprochen, damit ich da die Beiträge abschätzen kann. Aber die große Frage für mich ist eben, ob das als Hinzuverdienst überhaupt erlaubt ist, selbständig zu sein. Es wäre schon gut, denn die Zeiteinteilung wäre dann ja ganz mir überlassen, ich könnte meine Pausen legen wie ich sie brauche.
senf-dazuam 07.06.2017 | 14:06
Hallo stjerne! Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… steht im ersten blau abgesetzten Block mit Ausrufezeichen folgendes: "Als Hinzuverdienst gelten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbares Einkommen wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld." Hinzuverdienst aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit werden hier gleich behandelt. Wenn Sie nicht monatlich den gleichen Betrag in Rechnung stellen, müssen Sie ggf. anhand einer Jahresbetrachtung den Gewinn ermitteln und dies der DRV bekannt machen ...
stjerneam 07.06.2017 | 14:51
Ich danke Euch allen, damit ist meine Frage beantwortet.
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