Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Anna328.08.2008 | 09:50
1439 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, nach einem Urteil des BSG von 1996 müssen Zeitrenten neu berechnet werden. Das ist bei mir auch geschehen, leider ist der Eintritt des Leistungsfalls bestehen geblieben. Ist das korrekt? Ich habe, nachdem ich schon EU-Rente bezog, zwei Kinder geboren. Diese hätte ich natürlich gerne mit in der Berechnung. Kann mir jemand helfen? Gruß Anna

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der ursprüngliche Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsunfähigkeit) bleibt bestehen; denn an Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit hat sich ja schließlich nichts geändert ("Mehr als erwerbsunfähig geht nun mal nicht.").

3 Antworten

-_-am 28.08.2008 | 10:05
Die Alternative zum ursprünglichen Leistungsfall und durchgehenden Leistungsbezug wäre eine Unterbrechung der Rentenzahlung, weil Erwerbsminderung nicht mehr vorlag und danach mit einem neuen Leistungsfall erneut eingetreten ist. Da bei Ihnen offenbar durchgängig Erwerbsminderung vorlag, bleibt es auch bei dem bisherigen Leistungsfall. Rentenrechtliche Zeiten nach Eintritt des Leistungsfalles werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt (z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrente).
Birdieam 28.08.2008 | 11:55
Vielleicht mal so als Hintergrund-Info: Nach dem BSG-Urteil entsteht bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente ein neuer Rentenbeginn, kein neuer Leistungsfall. Das bedeutet, dass die bisher berücksichtigten Zeiten nach dem zum neuen Rentenbeginn geltenden ggf. inzwischen geänderten Recht neu zu bewerten sind, da seit Inkrafttreten des SGB VI immer das Recht anzuwenden ist, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Da sich der Leistungsfall jedoch nicht ändert, können nach dem ursprünglich festgestellten Leistungsfall zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten (bis auf die Zurechnungszeit) weiterhin nicht berücksichtigt werden. Das gilt aber nur für Weiterzahlungsfälle bis zum 30.4.07, weil der Gesetzgeber den § 102 SGB VI, der die Befristung und Weiterzahlung der Renten regelt, zum 1.5.07 neu gefasst wurde.
Aktuelle Fassung = KEIN neuer Rentenbeginn!am 28.08.2008 | 12:34
§ 102 SGB VI in der aktuellen Fassung: (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026