Wie bereits Rosana zutreffend ausführte, kann mit den gemachten Angaben nicht geprüft werden, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind. Dafür müssten Sie 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Es kann auch nicht abschließend beurteilt werden, ob die Voraussetzungen einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung vorliegen.
Es wäre deshalb sinnvoll, sich an eine beratungsstelle zu wenden.