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Experten-Antwort

Erwerbsunfaehigkeitsrente - Versicherungszeiten im Ausland - Situation jetzt

von Pumuckel19.04.2015 | 21:56
1456 Ansichten
5 Antworten

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Meine Situation ist etwas ungewohnlich, daher finde ich in den FAQs nichts Passendes. Ich hoffe, hier etwas Auskunft zu bekommen. Es geht darum, ob und in welchem Umfang ich nach langem Auslandsaufenthalt und im Ausland lebend, Versicherungsleistungen erhalten kann. Als junger Mann erlitt ich vor ca 20 Jahren einen Freizeitunfall, bei dem ich eine Querschnittslaehmung erlitt. Zum Zeitpunkt des Unfalls studierte ich, davor hatte ich eine Berufsausbildung abgeschlossen. Ich erhielt eine Erwerbsunfaehigkeitsrente der BfA. Nach Abschluss der Reha nahm ich mein Studium wieder auf. Nach Studienabschluss begann ich in England zu arbeiten. Die Rente wurde damals aufgrund der Arbeitsaufnahme eingestellt. Ich arbeitet mehrere Jahre in England und habe dort alle Sozialversicherungsbeitraege entrichtet. Seit mehreren Jahren lebe und arbeite ich in der Schweiz, wo ich ebenfalls Sozialversicherungsbeitraege entrichte. Ich habe all die Jahre zu 100% gearbeitet. Sollte ich in den naechsten Jahren mein Pensum aufgrund der Querschnittslaehmung verringern muessen, wuerde es moeglich sein die Erwerbsunfaehigleitsrente Teilzeit wieder zu aktivieren? Und was waere die Berechnungsbasis, mein damaliges Einkommen als Auszubildender oder mein heutiges (hoeheres) Einkommen? Freue mich unheimlich auf Rat!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.04.2015 | 11:14

Hallo, Pumuckel,

so wie Sie die Sachlage schildern würde ich davon ausgehen, dass der Rentenanspruch seinerzeit deswegen geendet hat, weil keine Erwerbsminderung mehr vorgelegen hat.

Damit ist jetzt ein vollständig neuer Rentenanspruch zu prüfen. Hierfür sind die persönlichen Voraussetzungen (sprich: das Vorliegen einer Erwerbsminderung), die Wartezeit von 5 Jahren und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) zu erfüllen.

Für die Erfüllung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können im Rahmen über- und zwischenstaatlicher Regelungen (d.h. Anwendung des europäischen Rechts oder eines Sozialversicherungsabkommens) auch im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Gezahlt wird die deutsche Rente allerdings nur aus den in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten, wobei zusätzlich eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres berücksichtigt wird. D.h., dass die im Ausland erzielten Entgelte die Höhe der deutschen Rente nicht beeinflussen. Relevant ist lediglich, welche Zeiträume mit Versicherungszeiten und gleichgestellten Zeiten nach ausländischen Vorschriften belegt sind.

Inwieweit die Höhe der ausländischen Rente von den im Ausland erzielten Arbeitsentgelten abhängt, regelt das jeweilige nationale (also das englische bzw. das schweizer) Rentenrecht.

Experten-Antwortam 21.04.2015 | 06:36

Guten Morgen!

Ja, Sie müssen einen neuen Rentenantrag stellen. Die frühere EM-Rente hat nicht nur wegen Ihres Arbeitsentgelts geruht, sondern der Anspruch ist komplett weggefallen, da Sie nicht mehr bu/eu waren.

Wie schon erwähnt können die ausländischen Versicherungszeiten für die Prüfung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer EM-Rente berücksichtigt werden, soweit es das europäische Recht bzw. das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zuläßt.

Bei der Rentenzahlung wird jeder Träger die in seinem Land zurückgelegten Zeiten entschädigen, sofern nach dem jeweiligen nationalen Recht die Voraussetzungen für eine Invalidenrente erfüllt sind.

Noch ein Hinweis: sofern Sie in der Schweiz leben ist es nicht erforderlich, extra nach Deutschland zu fahren um die Rente zu beantragen. Sie können dies beim Versicherungsträger des Wohnstaates machen. Dieser leitet dann das Rentenverfahren in Deutschland ein.

3 Antworten

???am 20.04.2015 | 08:47
"Wieder zu aktivieren" wird schwierig werden. Sie müssten nachweisen, dass Sie all diese Jahre auf Kosten Ihrer Gesundheit gearbeitet haben und die jeweiligen Arbeitsplätze nicht Ihrem Leistungsvermögen entsprochen haben. Ihre Schilderung klingt jetzt nicht danach. Sollte Ihnen dies doch gelingen, gilt natürlich der alte Versicherungsfall weiter, d.h. Ihre "neuen" Arbeitszeiten werden nicht berücksichtigt.
=//=am 20.04.2015 | 09:47
Das sehe ich nicht ganz so. Ich vermute eher, dass die EU-Rente seinerzeit eingestellt wurde und nicht nur aufgrund des Einkommens geruht hat. Sollte dies so sein, muss geprüft werden, ob erneut eine Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ja, werden alle Zeiten bis zum neuen Leistungsfall bei der neuen EM-Rente berücksichtigt. Inwiefern die Beiträge in England und der Schweiz dann angerechnet werden, wäre bei der DRV Bund oder den Verbindungsanstalten (England: DRV Nord, Schweiz: DRV Baden-Württemberg) zu erfragen. @Pumuckel Wurde die Rente seinerzeit eingestellt oder nur wegen des Einkommens nicht mehr gezahlt? Da Sie die ganzen Jahre 100 % gearbeitet haben, wird es nicht einfach werden, wieder eine EM-Rente erhalten, es sei denn, Ihr Leistungsvermögen verschlechtert sich. Die Berechnungsbasis ist natürlich nicht nur die Ausbildungsvergütung oder das heutige Einkommen, sondern die Rente wird immer aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Leistungsfall berechnet.
Pumuckelam 20.04.2015 | 20:39
Danke an alle, die geantwortet haben. Das ist sehr hilfreich. Die Rente wurde damals "aufgehoben, da die Anspruchsvoraussetzungen durch eine wesentliche Aenderung in den Verhaeltnissen weggefallen sind." und weiter "sie haben eine Beschaeftigung aufgenommen und sind somit wieder ganztags beruflich taetig...sind somit nicht mehr berufsunfaehig bzw. erwerbsunfaehig". Im Laufe der Zeit hat sich mein gesundheitlicher Zustand allerdings verschlechtert (hoehere Spastik etc). Wuerde das einen komplett neuen Rentenantrag, aber unter Beruecksichtigung aller Beitragszeiten, bedeuten? (dem steht die Aussage von ??? entgegen) Vielen, vielen Dank fuer die schnellen Anworten!
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