Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User hoffnungsvoll,
ob die Aufnahme einer Beschäftigung als Geschäftsführer einer GmbH rentenunschädlich ist oder nicht, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Wie bei jeder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist die Aufnahme einer Beschäftigung der Deutschen Rentenversicherung zu melden.
Es wird zunächst überprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente noch vorhanden sind. Hier kommt es darauf an, was arbeiten Sie genau und wie viele Stunden am Tag arbeiten Sie.
Sollten die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung zu dem Entschluss kommen, dass Erwerbsunfähigkeit noch vorliegt, wird der Hinzuverdienst im Rahmen des
§ 96 a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI – überprüft.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.