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Experten-Antwort

Erziehungsrente

von Christiane2903.08.2011 | 08:20
2423 Ansichten
8 Antworten

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Zwei Jahre nach der Scheidung bekommt eine Frau ein Kind von einem anderen Mann. Dieser ist sorgebrechtigt und zahlt für sein Kind auch Unterhalt. Dann stibrt der geschiedene Ehemann. ist es denn richtig, dass die Frau dann immer noch Anspruch auf Erziehungsrente hat, obwohl der Kindesvater da ist. Eigentlich besteht doch zwischen dem Kind und dem verstorbenen Ex- gatten kein Zusammenhang?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Erziehungsrente ist es unerheblich, ob es sich um ein Kind des Verstorbenen handelt oder nicht.

Voraussetzung ist, dass die geschiedene Frau das Kind erzieht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sofern die Voraussetzungen für die Erziehungsrente erfüllt sind,

besteht dann gleichzeitig ein Anspruch auf die Erziehungsrente und ggfs. Unterhalt.

Eine Nichtzahlung der Rente wegen Unterhalt hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

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6 Antworten

B2am 03.08.2011 | 09:42
Man mag es vielleicht nicht verstehen, aber so hat es der Gesetzgeber, warum auch immer, nun einmal ins Gesetz geschrieben: § 47 Erziehungsrente (1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Erziehungsrente, wenn 1.ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist, 2.sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen (§ 46 Abs. 2), 3.sie nicht wieder geheiratet haben und 4.sie bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Aber keine Sorge, das ist sicher nicht der einzige "Irrsinn" der in so manchen deutschem Gesetz schlummert
Christiane29am 03.08.2011 | 09:14
Also ist es in Ordnung, dass sie für das gleiche Kind Erziehungsrente durch verstorbenen Ex- Ehemann bezieht UND Unterhalt vom tatsächlichen Kindesvater, der korrekt Unterhalt entrichet?
Hellas-Hellauam 03.08.2011 | 10:11
Ist sicher eine Regelung, die aus dem griechischen Rentenrecht übernommen wurde *lol*
Skatrentneram 03.08.2011 | 12:04
Aber Achtung, bei der Erziehungsrente gilt auch die Einkommensanrechnung.
Christiane29am 03.08.2011 | 12:49
Ja, eine Einkommensberechnung gibt es. Sie richtet sich nach dem früheren Gehalt der Leistungsempfängerin. Der Kinderunterhalt spielt dabei keine Rolle. Im vorliegenden Fall gibt es mit Erziehungsrente + Unterhalt 1250€ monatlich. Wenn man sparsam lebt, kann man davon schon ein Weilchen hinkommen. Das ist ungerecht gegenüber jeder anderen alleinerziehenden Mutter (besonders nach dem BGH- Urteil von gestern!), die arbeiten gehen muss, sobald das Kind 3 Jahre alt ist. Erziehungsrente gibt es, bis das Kind 18 ist und Unterhalt u. U. noch länger! Also, wenn mir jemand noch einen Tipp geben kann, wäre ich sehr dankbar!
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