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Erziehungsrente - Steuerpflicht

von Feass30.10.2010 | 14:34
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3 Antworten

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Nach meiner Auffassung müsste Erziehungsrente als Ausgleichszahlung für fehlenden Unterhalt gelten. Muss dafür nun Steuern gezahlt werden, oder gilt hier des Urteil des BFH vom 26.11.2008, Az. XR 31/07, dass Schadensersatzrenten nicht steuerpflichtig sind, da die Leistungen lediglich den Unterhaltsanspruch ausgleichen und kein Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen darstellt. Meiner Meinung nach müsste das analog auch für die Erziehungsrente gelten. Oder ?

3 Antworten

KSCam 30.10.2010 | 15:22
Diese Frage wird / kann Ihnen kein Rentenfachmann beantworten, weil das ausschließlich eine Steuerfachfrage ist. Bitte wenden Sie sich an Steuerberater oder Finanzamt.
W*lfgangam 30.10.2010 | 20:10
Hallo Feass, > Urteil des BFH vom 26.11.2008, Az. XR 31/07, dass Schadensersatzrenten nicht steuerpflichtig sind (...) Das eine ist BGB, das andere SGB - das eine ist Tötung des Ehegatten, das andere (natürlicher) Tod des früheren Ehegatten ...da fällt es schwer einen (analogen) Zusammenhang zu sehen. Zumal frühere Ehegatten nicht zwingend unterhaltspflichtig sind, die Erziehungsrente setzt eben keine Unterhaltspflicht voraus. Gruß w.
-_-am 01.11.2010 | 20:43
Bei der Erziehungsrente handelt es sich um eine Rente wegen Todes aus eigener Versicherung. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR1226109… Schon aus der Leistungsherkunft (eigene Beitragsleistung des Berechtigten) lässt sich herleiten, dass es sich nicht um Schadensersatz handeln kann. Selbstverständlich ist eine derartige Sozialleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch steuerpflichtig. Zu den Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen neben den Altersrenten auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Hierzu ist Ansprechpartner aber nicht der Rentenversicherungsträger sondern das Finanzamt.
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