Hallo Hak,
für das ersten Kind können die Zeiten grundsätzlich erst ab dem Zuzug angerechnet werden. Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Für die Zeit im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet.