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Experten-Antwort

EU-Bürger Rentenanspruch und Anrechnung (?)

von UKP24.04.2017 | 12:17
1194 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich (w., geb. 1983, verh., kK) bin seit 5J. in Deutschland, habe in DE ein Master abschluss gemacht und arbeite seit 2 Jahren vollzeit, davor Minijob. Da mein Lebensmittelpunkt nun DE ist, würde ich gern wissen, worauf ich achten muss, um im Alter nicht in Armut leben zu müssen. Wird das Studium angerechnet? Kann meine Erwerbstätigekeit in meiner Heimat angerechnet werden/übertragen werden? Da man als Ausländer nicht gleich den Renstenanspruch in DE erhält, wie wird es gemacht? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2017 | 17:34

Hallo UKP,

ein Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ist eine gute Idee, um ausführliche Antworten all Ihre Fragen zu erhalten.

Einen ersten Überblick zum Europarecht können Sie sich mit der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Europarecht (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=25) verschaffen.

7 Antworten

Schadeam 24.04.2017 | 12:54
Sie sollten uns noch verraten welche Staatsangehörigkeit Sie haben und in welchem Staat Sie bisher gearbeitet haben. Schul - und Studienzeiten werden ab 17 als Anrechnungszeit (nicht rentensteigernd) berücksichtigt, egal wo diese Zeiten absolviert wurden.
UKPam 24.04.2017 | 13:03
Lettland
=//=am 24.04.2017 | 13:15
Mit Lettland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Entweder ist die DRV Bund in Berlin zuständig (wenn Sie dort gemeldet sind) oder die DRV Nord in Neubrandenburg (wenn Sie bei einem Regionalträger versichert sind). Für die Regelaltersrente, die Sie - nach derzeitigem Stand - mit 67 Jahren erhalten können, muss die Wartezeit von 5 Jahren mit BEITRAGS-Zeiten (oder Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererzihung) erfüllt sein. Die schulischen Ausbildungen zählen nicht dazu. Im Rentenfall werden evtl. vorhandene Beschäftigungszeiten in Lettland mitgerechnet. Deshalb sollten Sie dies auch bereits jetzt bei der jeweils zuständigen DRV angeben, da das nach mehr als 30 Jahren später schwieriger sein wird.
egal (der Erste)am 24.04.2017 | 13:20
@ =//= Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zählen für die allgemeine Wartezeit nicht mit.
UKPam 24.04.2017 | 13:55
Danke für die Antworten :) Dann schaue ich, dass ich in der nächsten Zeit einen Termin/eine Beratung vereinbare.. das scheint alles ziemlich komplex zu sein
Schadeam 24.04.2017 | 15:00
Besorgen Sie sich zunächst die entsprechenden Schul- und Studienbescheinigungen sowie einen Kontoauszug der lettlischen RV und bringen das zur Beratung mit, dann kann alles gleich vorgemerkt werden.
UKPam 24.04.2017 | 15:14
Danke für den Tipp!
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