1. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie im Rahmen ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.
2. Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenze wird der Rentenversicherungsträger Ihr Leistungsvermögen überprüfen.