Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Schlaganfallpatient,
wie bereits von Schade erwähnt, können Sie bei der vorliegenden Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 90 mit 61 Jahren und 2 Monaten frühestens eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.
Bei Rentenbeginn würde die Brutto-Rente nach heutigem Stand um 10,8% gekürzt werden. Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation zu gegebener Zeit ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
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