Wenn in Ihrem Bescheid als Hinzuverdienstgrenze (Sie schreiben Bezugsgröße, das ist etwas anderes) 1369,84 € für die volle BU-Rente angegeben sind, dann ist es korrekt, dass Sie bei einem Gehalt von 600 € Brutto monatlich, eine BU-Rente, also 2/3 der bisherigen EU-Rente erhalten würden.
Eine Überprüfung des Vorliegens der Erwerbsunfähigkeit behält sich die Rentenversicherung jederzeit vor.