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Experten-Antwort

EU Rente ??

von Bernd5929.04.2011 | 15:25
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Gemeinde, ich bin der Bernd 51J. aus dem Ruhrpott. Ich bin seit 2005 wegen Firmenpleite erwerbslos. Habe nun vor ca. 2 Wochen einen Antrag auf EU Rente gestellt auf anraten meiner Ärzte. Folgende Diagnosen stehen zZt an. Verschleiß der Wirbelsäule mit Wirbelsäulensyndrom ( 3 bandscheibenvorfälle), Nervenwurzelreizungen, Chronische Schmerzerkrankung. Toxische Schädigung besonders durch Blei ( habe 25J auf einer Bleihütte gearbeitet ) mit Polyneuropathie, Myopathie, cerebrale Leistungsminderung. Bluthochdruck, Herzminderleistung bei koronarer Herzerkrankung, Gefäßaufdehnung mit Stentimplatation, abgelaufender Herzinfarkt. Migräne. Chronischer Bronchitis. Mittelstarke bis starke Depressionen mit teilweise Suizitgedanken. Nun meine Frage. Hat man mit solcher Diagnose überhaupt Erfolg auf EU Rente?? Am 29.04.2011 habe ich diesbezüglich einen Termin beim Medizinischen Dienst der LVA. Wie sollte man sich verhalten?? Habe schon ein wenig Angst vor der Untersuchung da ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit solchen Gutachten hatte. Mein Problem ist das ich eigentlich sehr gesund aussehe. Habe einen Gdb von 80 mit Merkzeichen "G". Hatte heute den Gutachtertermin bei der DRV. Hatte für 8 Uhr heute morgen den Termin. 8:20 Uhr kam ich dran. Und um 9:10 Uhr war ich schon fertig !!! Was soll man davon halten?? Also 50 Min begutachtung eines Menschen der schon vor 25 Jahren die ersten gesundheitlichen Probleme hat und viele kamen noch hinzu. Diese Erkrankungen sollten begutachtet werden. Verschleiß der Wirbelsäule mit Wirbelsäulensyndrom ( 3 bandscheibenvorfälle), Nervenwurzelreizungen, Chronische Schmerzerkrankung. Toxische Schädigung besonders durch Blei ( habe 25J auf einer Bleihütte gearbeitet ) mit Polyneuropathie, Myopathie, cerebrale Leistungsminderung. Bluthochdruck, Herzminderleistung bei koronarer Herzerkrankung, Gefäßaufdehnung mit Stentimplatation, abgelaufender Herzinfarkt. Migräne. Chronischer Bronchitis. Mittelstarke bis starke Depressionen mit teilweise Suizitgedanken. Erstmal war ein 20 Min. Gespräch angesagt. Krankengeschichte usw. Danach dann die eigentliche Untersuchung. In meinem Augen eine ganz normale Standartuntersuchung. zB. Beweglichkeit des Rückens, Reflexe abklopfen. Ganggenauigkeit ( auf der Linie laufen) Dazu kam noch ein EKG und ein Lungenfunktionstest. Das wars. Die eigentliche Untersuchung dauerte 30 Min. Der Gutachter war ein sehr freundlicher Mensch aber ich habe starke Zweifel das man meine Erkrankungen in einer so kurzen Zeit begutachten kann. Vermute mal das es zur einer Ablehnung kommt. Nun ist warten angesagt bis der Entscheid kommt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "KSC".

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11 Antworten

KSCam 29.04.2011 | 16:05
Sie werden abwarten müssen wie über den Rentenantrag entschieden wird. Wer von den Forumteilnehmern soll Ihre "Chancen" beurteilen können? Keiner weiß ob es Ihnen möglich wäre leichte Arbeit in Vollzeit auszuüben. Das können allenfalls Ärzte, die Ihre Krankenakte kennen oder Wahrsager? Welche Aussagen erwarten Sie im Forum? Sollen die Antwortenden nun auf die DRV losprügeln oder sich über die Gutachter im Allgemeinen oder Ihren Gutachter im besonderen aufregen. Oder sollen wir beurteilen, dass alles korrekt ist? Was Ihr Beitrag letztendlich bezwecken soll wissen wahrscheinlich nur Sie. Trotzdem wünsche ich ein gutes Wochenende.
Klemensam 29.04.2011 | 16:39
Aus der Länge ( Zeitdauer ) einer Begutachtung können sie grundsätzlich keienrlei Rückschlüsse ziehen ! Nur weil die Begutachtung - ihrer Meinung nach - recht kurz ausgefallen ist, heisst dies ganz und gar nicht , das der Gutachter darum schlecht bzw nicht sorgfältig genug gearbeitet hat und/oder darum bei ihnen keine EM feststellen wird. Es gibt z.b. med. glaslkare Fälle wo ein Gutachter inenrhalb von 5 Minuten weiß das eine EM vorliegt. Umgekehrt ist dies genau so der Fall. Außerdem entscheidet der Gutachter nicht nur alleine anhand der Begutachtung , sondern auch anhand der ihm von der RV ( oder dem Antragsteller ) vorgelegten ärztlichen Unterlagen die bereits über Sie und ihre Erkrankungen existieren. Diese fliessen immer in die Entscheidungsfindung des Gutachters mit ein . Entweder liest er sich da bereits vor seiner Begutachutng entsprechend in die Unterlagen ein oder macht dies dann hinterher. Insofern ergibt sich dann recht schnell für einen versierten Gutachter ein Gesamtbild der Erkrankungen und eine Einschätzung zur EM. Außerdem entscheidet letztlich immer der med. Dienst der RV ( anhand aller über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen ! ) und nicht der Gutachter ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht. Das Guatchten ist lediglich hierbei als " Empfehlung " zu sehen und nicht mehr. Warten Sie also erstmal ab wie die Entscheidung der RV zur EM-Rente jetzt ausfällt. Mehr können Sie eh nicht tun. Eventuell dann eben Widerspruch einlegen falls notwendig.
Bernd59am 29.04.2011 | 16:41
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Klemens schrieb

Außerdem lliegen bei ihnen ja mehrere Erkrankungen auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten vor. Also ein sog. multiples Krankheitsgeschehen.

Der Gutachter jedoch zu dem Sie jetzt waren, soll/darf sich aber nur auf SEIN med. Fachgebiet beschränken. Nur dazu hat er auch einen Begutachtungsauftrag der RV !

Das heisst , die anderen ihn und sein Fachgebiet nicht betreffenden Erkrankungen dürfen in seine Empfehlung zur EM nicht mit einfliessen.

Wenn man Sie also z.b. zu einem Orthopäden wegen ihrer Wirbelsäulenerkrankungen geschickt hat wird den ihre Bronchitis, Migräne, Depressionen , Bluthochdurck etc. nicht interessieren.

Allene deshalb kann bei ihnen das Gutachten alleine schon mal gar nicht ausschlagend sein, sondern die Komplexität ihrer multiplen Erkrankungen bedingen geradezu eine Beurteilung/Bewertung in ihrer GESAMTHEIT hinsichtlich einer Erwerbsminderung und dies kann und wird nur vom med. Dienst der RV vorgenommen. Und dazu werden / müssen eben alle ärtzlichen Unterlagen die vorliegen einbezogen werden und nicht nur dieses eine spezielle Gutachten.

Aus allem zusammen erfolgt dann die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht.

Ohne mich gross aus dem Fenster lehnen zu wollen, werden Sie letztlich eine EM-Rente bekommen. Vor allem wenn Sie sich rechtzeitig bei Problemen dann einen Anwalt oder einen Sozialverband nehmen als Rechtsvertretung gegenüber der RV.

Ob Sie dazu aber noch in den Widerspruch oder sogar noch vors Sozailgericht müssen, lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Aber am Ende steht bei ihnen die EM-Rente. a bin ich ziemlich sicher.

Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Damit kann ich was anfangen.
Hannaam 29.04.2011 | 17:18
Sie können im Normalfall davon ausgehen, dass der Gutachter bereits vorab die ganzen eingereichten Berichte usw. durchgelesen hat und bereits weiß, welche Fragen noch offen sind. War zumindest bei mir so. Denn wenn ihm eine Antwort nicht ganz einleuchtete, blätterte er sehr gezielt zur entsprechenden Stelle in den Krankenhausberichten zurück (ich kannte die Berichte ja auch, ganz stimmten die nicht immer). Auch die Untersuchung fiel eher kurz aus, waren insgesamt 1,5 Stunden statt der angekündigten drei. Aber er meinte, jetzt wisse er eigentlich schon alles, was er brauche.
Bernd59am 29.04.2011 | 17:31
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Klemens schrieb

Außerdem lliegen bei ihnen ja mehrere Erkrankungen auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten vor. Also ein sog. multiples Krankheitsgeschehen.

Der Gutachter jedoch zu dem Sie jetzt waren, soll/darf sich aber nur auf SEIN med. Fachgebiet beschränken. Nur dazu hat er auch einen Begutachtungsauftrag der RV !

Das heisst , die anderen ihn und sein Fachgebiet nicht betreffenden Erkrankungen dürfen in seine Empfehlung zur EM nicht mit einfliessen.

Wenn man Sie also z.b. zu einem Orthopäden wegen ihrer Wirbelsäulenerkrankungen geschickt hat wird den ihre Bronchitis, Migräne, Depressionen , Bluthochdurck etc. nicht interessieren.

Allene deshalb kann bei ihnen das Gutachten alleine schon mal gar nicht ausschlagend sein, sondern die Komplexität ihrer multiplen Erkrankungen bedingen geradezu eine Beurteilung/Bewertung in ihrer GESAMTHEIT hinsichtlich einer Erwerbsminderung und dies kann und wird nur vom med. Dienst der RV vorgenommen. Und dazu werden / müssen eben alle ärtzlichen Unterlagen die vorliegen einbezogen werden und nicht nur dieses eine spezielle Gutachten.

Aus allem zusammen erfolgt dann die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht.

Ohne mich gross aus dem Fenster lehnen zu wollen, werden Sie letztlich eine EM-Rente bekommen. Vor allem wenn Sie sich rechtzeitig bei Problemen dann einen Anwalt oder einen Sozialverband nehmen als Rechtsvertretung gegenüber der RV.

Ob Sie dazu aber noch in den Widerspruch oder sogar noch vors Sozailgericht müssen, lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Aber am Ende steht bei ihnen die EM-Rente. a bin ich ziemlich sicher.

Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Im Vorabgespräch mit dem Gutachter ging er auf alle Erkrankungen ein. Bei der Untersuchung beschränkte er sich soweit ich das beurteilen kann auf die Wirbelsäulenschädigung und auf Polyneuropathie. Bin nun gespannt auf den Entscheid.
Klemensam 29.04.2011 | 17:25
Außerdem lliegen bei ihnen ja mehrere Erkrankungen auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten vor. Also ein sog. multiples Krankheitsgeschehen. Der Gutachter jedoch zu dem Sie jetzt waren, soll/darf sich aber nur auf SEIN med. Fachgebiet beschränken. Nur dazu hat er auch einen Begutachtungsauftrag der RV ! Das heisst , die anderen ihn und sein Fachgebiet nicht betreffenden Erkrankungen dürfen in seine Empfehlung zur EM nicht mit einfliessen. Wenn man Sie also z.b. zu einem Orthopäden wegen ihrer Wirbelsäulenerkrankungen geschickt hat wird den ihre Bronchitis, Migräne, Depressionen , Bluthochdurck etc. nicht interessieren. Allene deshalb kann bei ihnen das Gutachten alleine schon mal gar nicht ausschlagend sein, sondern die Komplexität ihrer multiplen Erkrankungen bedingen geradezu eine Beurteilung/Bewertung in ihrer GESAMTHEIT hinsichtlich einer Erwerbsminderung und dies kann und wird nur vom med. Dienst der RV vorgenommen. Und dazu werden / müssen eben alle ärtzlichen Unterlagen die vorliegen einbezogen werden und nicht nur dieses eine spezielle Gutachten. Aus allem zusammen erfolgt dann die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht. Ohne mich gross aus dem Fenster lehnen zu wollen, werden Sie letztlich eine EM-Rente bekommen. Vor allem wenn Sie sich rechtzeitig bei Problemen dann einen Anwalt oder einen Sozialverband nehmen als Rechtsvertretung gegenüber der RV. Ob Sie dazu aber noch in den Widerspruch oder sogar noch vors Sozailgericht müssen, lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Aber am Ende steht bei ihnen die EM-Rente. a bin ich ziemlich sicher.
Kämpferam 29.04.2011 | 23:16
Sie können schon jetzt bei der RV. um Zusendung des Gutachtens bitten wenn es der RV. vorliegt, so haben Sie die Möglichkeit bei einem Widerspruch eine Begründung darzustellen, falls dass Gutachten Ihrer Meinung nach mit Mängel behaftet sein sollte. Die Zusendung des Gutachtens erfolgt in der Regel dann sofort.
-_-am 30.04.2011 | 11:01
Mein Hausarzt liest sich die 4 Din-A4-Seiten meines letzten Klinikberichtes auch nicht komplett durch. Dazu hat er gar nicht die Zeit. Ihn interessieren die Diagnosen und Therapieempfehlungen. Die körperliche Untersuchung in 50 Minuten dient nicht der Diagnose sondern allenfalls der zusammenfassenden Beurteilung bereits festgestellter Leistungseinschränkungen, die für die Rentenversicherung relevant sind.
Hüpffroscham 30.04.2011 | 21:25
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Begutachtung
Mein Hausarzt liest sich die 4 Din-A4-Seiten meines letzten Klinikberichtes auch nicht komplett durch. Dazu hat er gar nicht die Zeit. Ihn interessieren die Diagnosen und Therapieempfehlungen. Die körperliche Untersuchung in 50 Minuten dient nicht der Diagnose sondern allenfalls der zusammenfassenden Beurteilung bereits festgestellter Leistungseinschränkungen, die für die Rentenversicherung relevant sind.
Nichts für ungut, aber kann man einen Gutachter, der im Auftrag der DRV entscheidet, mit seinem HA vergleichen? Ihr Hausarzt ist Ihnen wohlgesonnen und glaubt Ihnen das, was Sie ihm sagen -sonst wär´er wahrscheinlich nicht lange mehr Ihr HA- und den KH Bericht muss er deswegen auch nicht lange lesen; vielleicht hat er Sie ja selbst in dieses eingewiesen. Der Gutachter muss auch nicht lange lesen, er sollte Ihnen nur gut zuhören und letztendlich auch das glauben, was Sie sagen, zusätzlich zu seiner Untersuchung. Und da hapert es, meiner Meinung nach, bei manch einem, und man wird wohlmöglich nicht für ernst genommen und schlimmstenfalls im Gutachten als Simulant abgestempelt. Dies lässt er natürlich beim Termin nicht durchblicken, macht vielleicht Hoffnung etc... Schon aus diesem Grund sollte man sich stets das Gutachten von der DRV zusenden lassen, um nötigenfalls dagegen gezielt Einspruch zu erheben. In meinem Fall wurde dieser von der entsprechenden Stelle -Gutachterbetreuung- abgetan; meine Stelllungnahme wurde aber an den med. Dienst weitergeleitet, und dieser hat dann letztendlich zu meinen Gunsten entschieden.
Shakesbieram 02.05.2011 | 12:49
Der Weg zur EM-Rente ist immer ein steiniger gewesen.
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