Hallo rena,
der Antwort von Daniela ist nichts mehr hinzuzufügen.
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Hallo rena,
der Antwort von Daniela ist nichts mehr hinzuzufügen.
Hallo Stefan,
ich bin davon ausgegangen, dass rena entsprechende Befundberichte bereits vorliegen und da macht es dann schon Sinn, diese bei Antragstellung bereits mit einzureichen. Andernfalls werden die erforderlichen Befundberichte vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherungsträger angefordert. Allein die Angabe der behandelnden Ärzte und der geltend gemachten Diagnosen reicht in aller Regel für eine Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsminderung nicht aus.
Hallo Stefan,
das sollten Sie mit Ihrem Versichertenberater abklären.
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