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Experten-Antwort

EU Rente Antrag

von Sonne21.06.2019 | 17:50
215 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ExpertInnen, ich bin seit Jahren gesundheitlich beeinträchtigt. MS (Fatique, Sehstörungen), Allergie u.a. Ich vertrage Wärme sehr schlecht. Bis Sommer 2018 war ich krank geschrieben und hätte ausgesteuert werden sollen. Seit ein paar Monaten bin ich arbeitslos gemeldet (nicht wegen Nahtlosigkeitsregelung). Meine Arbeitsvermittlerin hat mir empfohlen das ich einen Antrag auf EU Rente stelle, weil ich krankheitsbedingt so gut wie gar nicht vermittelbar wäre. Mein Problem ist nun, dass der Leitsatz gilt, Reha vor Rente. Mir graut aber davor, da ich multiple Allergien(ua. Duftstoffe, Desinfekrionsmittel... u.a.) habe, mit diesen komme ich in einer Reha ständig in Berührung was mich dann jedesmal richtig krank macht. Schub, Anaphylaxie. Ich neige leider zu anaphylaktische Reaktionen trotz ständiger Einnahme von antiallergischen Medijamenten Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Haben Sie mir einen Tipp? Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2019 | 07:06

Guten Morgen Sonne,

zunächst einmal: hat die Dame vom AA Sie aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen oder nur empfohlen. Soweit es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, müssen Sie den Antrag meines Wissens nicht stellen.

Wenn Sie den Antrag stellen, wird von der Rentenversicherung natürlich geprüft, ob eine Reha geeignet ist, eine bestehende oder drohende Erwerbsminderung abzuwenden. Ist dies der Fall, wird eine Rente nicht bewilligt; die Reha ist durchzuführen oder Sie riskieren die Leistungseinstellung durch das Arbeitsamt.

Wenn Sie gesundheitsbedingte Einschränkungen befürchten, klären Sie dies ggf. mit dem medizinischen Dienst der Rentenversicherung. Hier wäre ggf. zu prüfen, ob Sie überhaupt rehafähig sind oder aufgrund der Einschränkungen eine Reha nicht möglich ist. Sie können bereits bei Beantragung entsprechende Hinweise in den Selbsteinschätzungsbogen eintragen und vielleicht haben Sie eine Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes, die Sie dem Antrag beifügen können. Über den Ausgang des Verfahrens kann ich an dieser Stelle natürlich keine Prognose abgeben.

4 Antworten

k-o-ram 21.06.2019 | 18:19
Im Prinzip kann hier niemand eine zielgerichtete Antwort geben, da dafür sämtliche Unterlagen, Arztberichte, usw. relevant wären. Und selbst dann wird das keiner hier zu 100% beantworten können. Der einfachste Weg ist es, einen EM-Rentenantrag zu stellen, sofern auch alle Rentenrechlichen Voraussetzungen erfüllt werden, mit allen relevanten Unterlagen, Berichten, usw. Ggf. ist hier der Selbsteinschätzungsbogen von besonderer Bedeutung, aber das zu beantworten ist hier unmöglich. Natürlich gibt es den Grundsatz "Reha vor Rente", aber der kommt dann zum tragen, wenn eine Erwerbsminderung durch eine Reha verhindert werden könnte, bzw. zur eindeutigen Feststellung als notwendig angesehen wird. Aber wer soll das hier beantworten. Also, Antrag stellen (sofern Vorausstzung erfüllt) mit allem was dazu gehört und die Entscheidung abwarten. H.
KSCam 21.06.2019 | 18:48
Wenn Sie nach eigenem Gefühl "so gut wie nicht mehr vermittelbar" sind, frage ich mich warum Sie nicht schon lange Rente beantragt haben. Klar ist, dass die DRV einer Entscheidung über eine Rente eine Reha voranstellen kann. Aber auch die Agentur für Arbeit könnte Sie jederzeit zu einer Reha auffordern, wenn die Agentur das Gefühl hat, dass "immer wenn es um Arbeit geht, dem irgendein Leiden im Weg steht". Es wundert mich ohnehin, dass das von der Agentur nicht schon längst gemacht wurde........... Beraten Sie sich mit Ihren Ärzten, hier im Forum lässt sich dazu nicht viel sagen.
AfAam 21.06.2019 | 19:02
Zitat von KSC anzeigen
Nein das die Agentur für Arbeit eben nicht. Wenn dann könnte die Agentur für Arbeit ihren ärztlichen Dienst beauftragen ein Gutachten in Bezug auf integrationsrelevante Funktionseinschränkungen zu erstellen. Wenn es danach zur sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" kommt, erst dann könnte sie zur Antragsstellung auffordern. Aber das scheint ja schon ausgeschlossen zu sein. Willkürlich, oder nach Gefühl wie Sie es nennen, jemanden zur Reha auffordern ist nicht Aufgabe des SB der Agentur für Arbeit.
sonne am 24.06.2019 | 12:24
Vielen Dank für die Antworten und die Fragen. Bei der AfA sind alle sehr nett. Bei mir handelt es sich nicht um Zipperleins. Ich habe bisher keinen Rentenantrag gestellt, weil ich gerne arbeite. Zudem finde ich ich, eine Erwerbsminderungsrente macht auch etwas mit der Psyche, man ist aus dem Erwerbsleben raus, ich persönlich finde das schlimm. Vielleicht sehen das andere anders. Ich habe deshalb alles versucht, dass es nicht soweit kommt. Bin aber leider immer wieder lange krank und daher habe ich nun mit Rücksprache von Freunden und dem Hinzuziehen, was mir letztes Jahr schon angeraten wurde, die Entscheidung getroffen den Antrag zu stellen. Ich habe eine Autoimunerkrankung, multiple Allergien etc. In einer Reha vor vier Jahren hat man festgestellt, dass ich nur noch drei bis 6 Stunden arbeiten kann. Dieser gesundheitliche Zustand hat sich verschlechtert auch laut meiner beh. Ärzte. Da ich umfassende Berichte habe werde ich es nun genauso machen und diese vorlegen. Grüße Sonne
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