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Experten-Antwort

Eu-Rente in eine Erwerbsminderungsrente umwandeln

von Luise01.04.2014 | 21:02
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Herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe Ich habe ein großes Problem. Ich erhalte seit 16 Jahren eine Dauer Erwerbsunfähigkeitsrente, bin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage als Angestellte 400 Euro dazu zuverdienen. Meine Rente beträgt 610 Euro und ich kann nicht davon leben. Ich habe zuvor einen Partner gehabt der mich unterstützte. Jetzt muss ich schauen wie ich mein Leben bestreite, ich habe 4 Berufe erlernt und auch gerne immer gearbeitet, ich habe Wissen. Aber ich bin nicht in der Lage verlässlich zu sein mit meiner Erkrankung. Kein Arbeitgeber kann eine so kranke Frau einstellen,die so unzuverlässig ist. Daher würde ich gerne selbstständig von zu Hause aus arbeiten per E-Mail Beratung und mir die 400 Euro dazu verdienen mit einem Gewerbe ( Telefon und Emailberatung, wo ich mein Wissen weiter gebe) Jedoch das geht ja nicht mit einer Eu-Rente Ich bin in der Zwickmühle. Von 610 Euro kann ich nicht leben, bin vollkommen am Ende. Ist es möglich die Eu in deine Erwerbminderungsrente umzuwandeln? Und wenn ja, was hat es für Nachteile für mich. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Ich bedanke mich für ihre Antwort Luise

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

W*lfgangam 01.04.2014 | 21:45
Hallo Luise, auch bei der (alten) EU-Rente gilt die mögliche Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR. Merkblatt dazu (Seite 15 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Einzig bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kann es kritisch werden, da die EURT nicht mehr möglich ist und als EMRT neu zu beurteilen ist - nach schon 16 Jahren Rentenbezug dürfte auch eine volle EMRT ohne Probleme bewilligt werden, aber ...kommt immer auf den Einzelfall an. Gruß w.
Brigitteam 02.04.2014 | 08:32
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei der EMR 10,8 % Abschlag hätten......
?-?-?am 02.04.2014 | 09:40
@Brigitte: und was ist mit § 88 SGB VI?
Luiseam 02.04.2014 | 19:36
Herzlichen Dank für Eure lieben Antworten. Ich verstehe diesen Paragraph § 88 SGB VI nicht? 10.8 % weniger Rente also? Aber dafür kann ich dann auf selbstständiger Basis 400 Dazu verdienen,das würde ich in Kauf nehmen. So ist es ja auch unerträglich,wenn man nicht auf festanstellung kann aber mit der Rente nicht hin kommen kann. hat es denn sonst noch Nachteile ? Und wenn ich z.B. im Jahr 5000 Euro verdienen würde,dann liege ich ja auch noch unter 400 Euro im Monat,geht das auch? weil als Selbstständige verdient man ja monatlich unterschiedlich. Danke
Sozialröchler?am 02.04.2014 | 20:15
Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, wird der (alte) EU-Rentenanspruch entfallen. Es wäre dann der (neue) EM-Rentenanspruch zu prüfen. Das kann natürlich auch schief gehen. Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Als monatlicher Verdienst wird das Arbeitseinkommen eines Kalenderjahres, geteilt durch 12, zu Grunde gelegt, wenn die selbständige Tätigkeit während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt wurde. www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_15R5
W*lfgangam 02.04.2014 | 22:39
Zitat von Luise anzeigen
...öhm, teilen Sie mal 5000 durch 12 (ich verrate es = 416,67) Haben Sie überhaupt die oberen Beiträge nachgelesen? Was den möglichen Hinzuverdienst angeht? 450 EU mtl. = 5400 im Jahr. Bei selbständig Tätigen gilt der steuerrechtliche Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, den das Finanzamt festlegt (Einkommenssteuerbescheid). Insofern liegen Sie richtig, was schwankende Monatseinkünfte betrifft - bei Selbständigen ist der erste/einfache Weg die Jahresabrechnung. Auf die möglichen Folgen einer selbständigen Tätigkeit bei (alter) EU-Rente hat Sozialröchler nochmals hingewiesen. Tipp: Ab in die nächste Beratungsstelle und das noch mal ausführlich erklären lassen. Gruß w.
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