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Experten-Antwort

EU Rente in zweiter Instanz schon abgelaufen, wie verlängern?

von Manuela Schmalz20.04.2016 | 18:11
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2012 Antrag auf EU- Rente gestellt, ohne Anwalt. Ich bekam voriges Jahr vor dem Sozialgericht meine EU- Rente zugesprochen, befristet für 3 Jahre. Daraufhin ging die DRV in Berufung. Dieses alles läuft jetzt in zweiter Instanz. Nun habe ich aber festgestellt, dass die Rente bei Antragstellung 2012 schon voriges Jahr ausgelaufen ist, laut Urteil. Hätte ich den Verlängerungsantrag schon längst stellen müssen, trotz laufenden Verfahren? Und wenn ja, wo???? Ich bin ja weiterhin krank und möchte nicht nur bis 2015 Rente. Was kann ich jetzt tun? Und wohin muss ich mich wenden? Mit freundlichen Grüßen Manuela Schmalz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela Schmalz,

Niemand kann wissen, wie das Verfahren in zweiter Instanz ausfallen wird. Selbst wenn die Rente befristet nur bis 2015 gewährt werden würde, dann hätte Ihr Rentenversicherungsträger wegen § 115 Abs. 6 SGB VI i.V. mit § 2 der Richtlinie die Pflicht gehabt Sie auf die Weitergewährung hinzuweisen. Da aber auch der Rententräger den Ausgang des Verfahrens nicht kennt, bleibt auch diesem nur übrig den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

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5 Antworten

W*lfgangam 20.04.2016 | 20:23
Hallo Manuela Schmalz, da Sie sich im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht befinden, gibt es immer noch keinen (bindenden) EM-Bescheid. Ein Anspruch auf EM-Rente ist bisher rechtskräftig nicht festgestellt worden, insofern gibt es auch keine Verlängerungsmöglichkeit einer nicht existierenden Zeit-Rente. Sie müssen sich leider noch gedulden, bis das Klageverfahren abgeschlossen ist und können nur weiterhin alternative Sozialleistungen beanspruchen. Gruß w.
Manuela Schmalzam 21.04.2016 | 07:53
Vielen Dank Wlf*gang, wenn ich das richtig verstehe, dann würde ich im Falle, dass ich das Verfahren gewinne, auch nur bis zu den 3 Jahren die Rente nachgezahlt bekommen. Eine Fortsetzung der Rentenzahlung könnte ich dann wohl erst nach Urteilsverkündung und ab dem Datum derselben beantragen. Also würde es keinen direkten Anschluss der Rentenzahlung geben. Das bedeutet dann, dass ich in den Folgemonaten auch wieder leer ausgehe, bis der erneute Antrag bewilligt wird, oder ? Es stellt sich mir dann auch die Frage, ob dann der erneute Antrag als völlig neuer Antrag in der Hinsicht gewertet wird, dass ich 5 Jahre Beitragszahlungen in die Rentenversicherung nachweisen muss, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben? Wie ist hier die Rechtslage ? Mit freundlichen Grüßen Manuela Schmalz
Erklärbäram 21.04.2016 | 08:08
Erstmal verstehen Sie das theoretisch richtig, ja. Wenn aber das Gericht zu Ihren Gunsten tendiert, wird es in der Praxis schon von Amts wegen prüfen (bzw. die Rentenversicherung prüfen lassen), ob Erwerbsminderung auch über den ursprünglichen Wegfallzeitpunkt in 2015 vorliegt. Es wird ja laufend eine medizinische Beurteilung durchgeführt, so dass dieses auch aktuell geprüft werden wird. Ggf. fällt das Berufungsurteil auch dahingehend aus, dass dieses schon einbezogen wird. Einen Antrag werden Sie also, soweit das Verfahren für Sie positiv ausfällt, eher nicht stellen müssen, das wäre nicht praxisnah und nicht versichertenfreundlich. Um die eingeschlossene Frage zu beantworten: ein Antrag auf Weiterzahlung einer weggefallenen Zeitrente gilt nicht als neuer Antrag, hier sind auch nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen neu zu erfüllen bzw. neu nachzuweisen. Dieser Antrag ist auch nicht an eine Frist gebunden! Wie bestreiten Sie denn aktuell Ihren Lebensunterhalt?
Schadeam 21.04.2016 | 08:10
All diese Fragen stellen Sie bitte dem Richter der am LSG den Fall verhandelt, keiner im Forum kann doch voraussehen wie dieser Fall irgendwann entschieden wird. Vor Gericht ist so ziemlich alles möglich.
Manuela Schmalzam 21.04.2016 | 08:17
Aktuell leben wir von dem Verdienst meines Mannes.
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