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Experten-Antwort

EU-Rente Klage

von Ralph W.30.05.2017 | 19:55
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7 Antworten

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Kann mir bitte jemand erklären, wie es mit der Krankenversicherung weitergeht, wenn das ALG 1 ausgelaufen ist, über den EU-Rentenantrag aber noch nicht entschieden wurde (Klage beim Sozialgericht). Bin ich solange KV-versichert, bis das Rentenverfahren abgeschlossen ist? Vielen Dank.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Dauer des Klageverfahrens sind sie weiter krankenversichert. Dieser Schutz endet mit Abschluss des Klageverfahrens beim Sozialgericht. Für weitere diesbezüglich Auskünfte wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse.

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6 Antworten

W*lfgangam 30.05.2017 | 20:16
Hallo Ralph W., Sie sind immer krankenversichert. Frage ist nur, wer trägt in diesem Fall die Beiträge. Verheiratet, Frau gesetzlich KV-pflichtversichert? ...dann rutschen Sie da in die Familienversicherung rein. Alleinstehend, dann werden freiwillige KV-Beiträge fällig für die Dauer des Rentenverfahrens fällig - sogenannte 'Warterentnerbeiträge im Rahmen der KVdR und des anhängigen Rentenverfahrens (rd. 170 EUR Mindestbeitrag im Monat). Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt nach Ende ALG? Bei Anspruch auf ALG2 sind Sie darüber weiter pflichtversichert in der KV. Auskunft über die KV und Beiträge erteilt Ihnen natürlich auch Ihre eigene Krankenkasse. Gruß w.
Anonymam 30.05.2017 | 21:33
Vermutlich sind sie alleinstehend, sonst würden sie sich diese Frage nicht stellen. Wenn Sie keinne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, heißt das, dass im Umkehrschluss entsprechendes Vermögen da ist, so dass Sie sich selbst freiwillig versichern müssen. Sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, übernimmt das Jobcenter für Sie die Beiträge. Eine aufschiebende Wirkung was den Krankenversicherungsschutz angeht, hat die Klage nicht.
Ralph W.am 31.05.2017 | 15:38
Hallo und danke für die Rückantworten. Leider bin ich nun etwas unsicher, da es doch zwei verschiedene Meinungen gibt. Zu meinem Staus: Alleinstehend, 57 Jahre, kein Vermögen. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass man während des Klageverfahrens weiter krankenversichert bleibt? Vielen Dank.
Schadeam 31.05.2017 | 15:54
Diese Frage sollten Sie doch in allererster Linie mit Ihre Krankenkasse besprechen und klären.
-am 31.05.2017 | 16:09
Zitat von Ralph W. anzeigenausblenden
Wann eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller endet, ist im §189 Abs.2 SGB V geregelt :.... "die Ablehnung des Antrags unanfechtbar wird". Die Mitgliedschaft besteht daher auch für die Dauer eines Streitverfahrens fort.
hsk50733am 14.06.2017 | 14:53
Liebe sog. "Experten", diese Aussage ist völliger Quatsch und ich frage mich, welche "Experten" hier rumschreiben: Für die Dauer des Klageverfahrens sind sie weiter krankenversichert. Dieser Schutz endet mit Abschluss des Klageverfahrens beim Sozialgericht. Für weitere diesbezüglich Auskünfte wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse. Der §189, SGB V regelt nur die Mitgliedschaft in der KvR bzw. während der Antragsstellung in KvR und hat keinen Bezug zur KV. Das bedeutet also, dass man sich freiwillig in der KV versichern muss.
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