Hallo, Gertrud,
einen Anspruch auf ALG 1 hätten, Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Über den Leistungsanspruch entscheidet die Agentur für Arbeit. Ob also eine Rente geleistet würde oder ALG hängt auch von Ihrem noch vorhandenen Leistungsvermögen ab. Ferner ist es von Relevanz, ob es für Sie am Arbeitsmarkt die Möglichkeit gibt, in Ihrem Beruf zu arbeiten. Ist dies nicht der Fall, könnte evtl. eine volle Erwerbsminderungsrente geleistet werden. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Zur Prüfung Ihrer individuellen Situation, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe, ebenso Rücksprache bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zu halten.