Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf EM-Rente erfüllen, können Sie auch während Ihrer Arbeit in der WfbM eine EM-Rente beziehen. Das Arbeitsentgelt, welches Sie für Ihre Arbeit in der WfbM erhalten, wird nicht als Hinzuverdienst angerechnet. Sie könnten also die vollen Rente erhalten.