Hallo Horst Fuhrmann,
die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit führt dazu, dass anstatt der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nurmehr die Rente wegen Berufsunfähigkeit zusteht. Allerdings ist dann zu prüfen, ob nicht die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gegeben sind.