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Experten-Antwort

EU Rente und Minijob

von Anke19.04.2017 | 10:23
1174 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich habe am 15.03.2017 einen Antrag auf EU Rente gestellt. Bis jetzt habe ich noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen. Mein Frage: darf ich jetzt schon einen Minijob annehmen, solange der Vorgang noch läuft? Ich lebe zur Zeit von ALG II und schon alleine deswegen könnte ich jeden cent mehr gebrauchen. Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

ein Minijob ist allemal möglich. "Dürfen" würden Sie auch mehr...

Mit einem Minijob werden jedenfalls keine Fakten geschaffen, dass eine tägliche Arbeitszeit von über 3 Stunden regelmäßig geschafft wird.

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9 Antworten

santanderam 19.04.2017 | 10:31
Sie dürfen sogar einen Fulltime Job annehmen.
Schorscham 19.04.2017 | 11:51
Dass muss es auch nicht, da bereits bei einem Leistungsvermögen AB drei Stunden täglich keine VOLLE Erwerbsminderung vorliegt, sofern man nicht auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. (Was ja angeblich einige vollständig Erwerbsgeminderte machen.) Wer bereits im laufenden Rentenverfahren eine Erwerbsarbeit ausübt, darf sich nicht darüber wundern, wenn zunächst (zumindest eine volle Erwerbsminderung) angezweifelt wird. Einfacher wird das Rentenverfahren dadurch jedenfalls nicht. MfG
Fortitude oneam 19.04.2017 | 13:22
Eine EU Rente gibt es nicht. Man nennt Sie EMR = Erwerbsminderungsrente. Ich hoffe, Sie haben den Antrag per Einschreiben geschickt. Natürlich kann man jeden Cent gebrauchen. Ich würde erstmal abwarten bis die Erwerbsminderungsrente durch ist und wenn nicht, dann können Sie wieder viele Euro dazuverdienen.
Realistam 19.04.2017 | 14:22
Folgendes Szenario wäre denkbar: Die DRV könnte eine gutachterliche Untersuchung anordnen. Und der Gutachter stellt natürlich eine Vielzahl an Fragen, um ein möglichst genaues Bild von der Erwerbsfähigkeit des Rentenbegehrenden zu erhalten. Wenn er dann erfährt, dass der Betroffene einen "Minijob" ausübt, interessiert er sich natürlich für Details. Und wenn er dann auch noch erfahren sollte, dass der Betroffene an manchen Tagen mindestens 3 Stunden arbeitet, vielleicht sogar noch länger, weil hier ja andauernd behauptet wird, dass es nur auf den Verdienst ankäme aber nicht auf die tatsächliche Arbeitszeit, dann könnte seine nächste Frage sein: "Warum können Sie denn nicht 5 mal pro Woche jeweils mindestens 3 Stunden arbeiten?" Und so weiter, und so weiter.... In seinem Gutachten könnte dann zu lesen sein, dass zunächst einmal eine Arbeitserpobungsmaßnahme mit Arbeitsplatzsimulationsgerät empfohlen wird, um die tatsächliche Erwerbsfähigkeit zu ermitteln. Es kann natürlich auch ganz anders ablaufen. Wenn der Gutachter z.B. "W...gang" heißen sollte, dürften Sie sogar Vollzeit arbeiten gehen ohne Ihren EM-Rentenanspruch zu verlieren.;-)
KSCam 19.04.2017 | 16:49
a) sachlicher Teil meiner Antwort: Eingangsmitteilungen werden ncit mehr von allen Trägern versandt, so gesehen ist es noch vollkommen normal, dass Sie noch nichts gehört haben. Bei einem 450 € Job geht die DRV davon aus dass die Zeitgrenzen neben einer EM Rente eingehalten werden; ist also kein Problem einen solchen Job neben einer Rente zu haben. b) jetzt schwingt Sarkasmus mit: Ankem Sie leben von ALG II, sind also langzeitarbeitslos und suchen mit Hilfe des JC seit Jahren einen Job. Als ALG II Bezieher sind Sie in der Lage zu arbeiten, es gelingt aber nicht etwas zu finden (vielleicht weil es unwirtschaftlich scheint eine Arbeit anzunehmen durch die die Stütze gekürzt würde). Nun sind Sie seit 4 Wochen Rentenantragstellerin weil Sie durch eine Krankheit glauben nicht mehr arbeiten zu können. Und wie durch ein Wunder bietet sich sofort ein Minijob an, der neben einer Rente ohne Kürzungen möglich ist. Schon seltsam wie das Leben einem mitspielen kann....... c) wieder ernsthaft. Also ich würde einen Minijob erst suchen und annehmen wenn die Rente wirklich durch ist. Die von @ Realist aufgezeigte Situation wäre mir als Rentenbewerber zu heiß. Ist aber Ihre Sache.
W*lfgangam 19.04.2017 | 21:08
Hallo Anke, auf Initiative/Aufforderung des Jobcenters und vorangegangener Untersuchung durchs Gesundheitsamt? Dann hätte der Antrag wenigstens den Hauch einer Chance. Machen Sie das rein freiwillig, wird da erfahrungsgemäß auch keine EM-Rente draus, da Sie selbst aus Sicht Jobcenter immer noch vermittlungsfähig für allgemeine Tätigkeiten des Arbeitsmarktes sind. So oder so ist ein Minijob für das Rentenverfahren kein Problem – vergessen Sie aber nicht, dem Jobcenter die Einkünfte mitzuteilen. Gruß w.
Friedhelmam 20.04.2017 | 11:14
So oder so ist ein Minijob für das Rentenverfahren kein Problem
...meint @W*lfgang. Ich sehe das anders....
....ich auch !! Das von @Realist geschilderte (Horror)Szenario verdeutlicht eindrucksvoll die wahre Problematik. Da ändert auch die beste Schönrederei nichts dran.
W*lfgangam 21.04.2017 | 00:07
...meint @W*lfgang. Ich sehe das anders....
....ich auch !! Das von @Realist geschilderte (Horror)Szenario verdeutlicht eindrucksvoll die wahre Problematik. Da ändert auch die beste Schönrederei nichts dran.
...okay, Ihr beide seid Rentenentscheider im aktiven Berufsalltag solcher Fälle, daher ziehe ich meine Bemerkung zurück - nicht ;-) Nebenbei: woher haben Sie beide Ihr Wissen? ...kommen Sie mir nicht vom 'Hörensagen', das wäre erbärmlich! – wenn Ihnen 1 von 1000 Fällen mit negativem Ausgang über den Schreibtisch gelaufen ist, sprechen wir über den einen, warum/Gründe dafür ... Gruß w.
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