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Experten-Antwort

EU Rente Widerspruchverfahren

von Olonczik13.03.2015 | 15:35
1515 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe gestern wegen meines Widerspruches bei der Rentenversicherung angerufen.Die Mitarbeiterin teilte mir mit das meine Eu Rente wohl abgelehnt sei und jetzt weitergeleitet zur Widerspruchskommission ist.Welchen Stellenwert hat diese Kommission eigentlich? Die Mitarbeiterin sagte es könne noch eine Teilrente werden soll mich noch 5.6.7... Wochen gedulden.nach 5 wochen Reha noch arbeitsunfähig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olonczik,

„KSC“ und „Schade“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten gegeben.

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18 Antworten

KSCam 13.03.2015 | 21:20
Der Widerspruchsausschuß ist das Gremium, das über den Widerspruch entscheidet, wenn die Sachbearbeitung keinen Anlaß sieht Ihrem Einspruch voll stattzugeben. Sie müssen abwarten bis die Entscheidung im Briefkasten liegt.
Olonczikam 14.03.2015 | 01:00
Warum weiß die Sachbearbeiterin aber jetzt schon, dass es kein volle Rente wird.
Olonczikam 14.03.2015 | 00:51
Danke für die Antwort.
soam 14.03.2015 | 01:08
Das weiß sie nicht, das vermutet sie nur.
Olonczikam 14.03.2015 | 10:53
Sie hat mir gesagt es laufe alles auf eine Ablehnung raus. Bei einer Bewilligung könnte sie schon den Bescheid fertig machen.Sie macht wir wenig Hoffnung .Es ist am 12.03.2015,an dem Tag an dem ich angerufen habe,gerade an die Kommission raus gegangen.Arbeitsunfähigkeit zählt so und so nicht. Am 25.12.2014 war meine Reha beendet,die ich auf anraten der Rentenversichicherung antrat.Mein psychischer Zustand hat sich seit dem verschlechtert.jetzt muß ich halt noch Wochen warten und weiß eigentlich nicht auf was. Nur eins weiß ich sicher nicht auf Verbesserung meines Gesundheitszustand Entschuldigung das ich so klage ,aber im Moment seck ich halt in einer Sackgasse.
KSCam 14.03.2015 | 10:07
Wenn die Sachbearbeiterin wüsste, dass es eine volle Rente wird, hätte Sie den Vorgang nicht an den Widerspruchsausschuß geleitet, sondern den Bewilligungsbescheid geschickt. Weil sie aber nicht selbst entscheidet, vermutet sie.........
KSCam 14.03.2015 | 11:56
Und was wollen Sie jetzt im Forum genau wissen? Der Weg ist doch klar: in einigen Tagen,Wochen (?) wird der Widerspruchsbescheid kommen. Da steht drin ob Sie volle, teilweise oder gar keine Rente bekommen. Bis es so weit ist, werden Sie warten müssen; halten Sie den Bescheid in Händen wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem SG, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Bis zur Entscheidung erhalten Sie weiter Ihre bisherige Leistung, Krankengeld, ALG, ALG II oder sonst was oder Sie finden eine Arbeit, die Sie machen können, oder, oder,......?
Olonczikam 14.03.2015 | 13:29
Eigentlich möchte ich nur den Stellenwert der Kommissoin in der Hierarchie wissen. Mit 58 lebt es sich nicht so leicht mit ALG2 bei 40 Arbeitsjahren. Trotzdem Danke für die ehrlichen Antworten und freundliche Grüße
Claire Grubeam 14.03.2015 | 20:48
Wohl kaum! Die Fachabteilung ist ja nicht dämlich und legt die Sache beim Widerspruchsausschuss vor, wenn die Vorausstzungen für die Rentenbewilligung gegeben sind. Wenn die Sache beim Widerspruchsausschuss landet, kann man fast sicher davon ausgehen, dass es eine Ablehnung wird. Nur in sehr seltenen Fällen findet man dort noch etwas und gibt den Fall wieder an die Fachabteilung zur Prüfung zurück.
Olonczikam 14.03.2015 | 22:39
Danke für die klaren Worte. Dann spricht die Mitarbeiterin sicher aus Erfahrung und vermutet nicht nur. Ich fand es auch ehrlich wie sie mit mir gesprochen hat.
Dr. Göbelam 15.03.2015 | 09:37
Hört, hört, hört!
Olonczikam 15.03.2015 | 17:45
Nur schade das mir das nichts nutzt, weil keiner weiß welchen Stellenwert nun diese Kommission hat und ob sie überhaupt Mitspracherecht hat.
Schadeam 16.03.2015 | 08:01
Die Kommiswsion = Widerspruchsausschuß entscheidet über den Widerspruch. Vom internen Stellenwert ist dieser Ausschuß das "offizielle" Entscheidungsgremium bei Widersprüchen. Es kann sich der Entscheidungsvorlage der Verwaltung anschließen. Es kann aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Es bleibt Ihnen somit nur das Ergebnis abzuwarten.
Olonczikam 16.03.2015 | 10:14
Danke
Olonczikam 16.03.2015 | 10:59
Danke für die Antworten. Kann es nicht so richtig glauben das die Mitarbeiterin mit Berufserfahrungen nur vermutet. Vieleicht hat sie Unrecht das wäre für mich positiv.
Olonczikam 27.03.2015 | 14:50
Habe heut einen Antwortbrief von der Rentenkasse erhalten. Habe eine Frage. Was ist der Unterschied zwischen Widerspruchsführer und Widerspruchsstelle ? Ich danke für jede Antwort die ich bekomme.
Olonczikam 29.04.2015 | 15:51
Mein Wiederspruchverfahren war am22.04.2015 Danach sollte entschieden werden. Nun brauchen sie ein Zettel von meinem Arbeitgeber und Schilderungen von mir über vorherige Tätigkeiten. Das gibt man doch mit dem Antrag ab. Danach war ich ja auch bei den Gutachtern. Die beide geschrieben haben die letzte berufliche Tätigkeit kann nur unter 3 Stunden ausgeübt werden. Habe die Gutachten zu Hause. Jetzt geht das ganze wahrscheinlich wieder von vorn los.Oder ?
Olonczikam 25.05.2015 | 20:33
Hallo ,mein Widerspruchverfahrenwurde am 22.04.2015 verhandelt. Jetzt soll ich mitteilen was ich für Arbeiten von 1993-2005 im Handel verrichtet habe . Was wollen die da wissen ? Wollen die mich irgendwie hinhalten? Warum bekomme ich keine Antwort zum Entscheid der Kommission? Warum sind plötzlich wieder die Meinung meines Arbeitgeber wichtig?
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