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EU Rente Zuverdienst

von jannik Meyeering12.06.2011 | 07:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Beziehe vermutlich ab Juli die volle Ererbsunfähigkeitsrente. Lt. Rentenbescheid würde ich 1500 Euro erhalten. Habe eine Photovoltaikanlage die monatlich 1300 Euro einbringt. Die Anlage ist fremdfinanziert:Kosten mtl.Abtrag 1200 Euro...Zinsen 240 Euro also zusammen 1440 Euro. In sieben Jahren ist der Kredit getilgt..und ich habe dann ca. die 1300 Euro tatsächlich zur Verfügung. Meine Frage: Bekomme ich während dieser 7 Jahre die volle EU-Rente---oder wird mir was abgezogen weil ich rein Steuerrechtlcih einen Gewinn von 1300 Euro minus Zinsen von 240 Euro =1160 Euro Gewinn habe. Dieser Gewinn existiert ja nur auf dem Papier und ich habe das Geld nicht zur Verfügung...somit könnte ich von der Eu nicht leben wenn hier tatsächlich etwas abgezogen wird. Wenn abgezogen wird...wie würde die Berechnung dann aussehen? Vielen Dank Jannik geb. 1961

4 Antworten

Naruto Shipputenam 12.06.2011 | 11:00
Das ist Quatsch was @Skatrentner hier - wieder einmal - schreibt... Entscheidend ist in diesem Fall die steuerpflichtige Beurteilung. Sollte ein Gewinn, der aus dem überschüssigen Strom erzielt wird, im Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ausgewiesen werden, gilt dieser als anzurechnender Hinzuverdienst. http://www.versicherung-2.de/haben-solarzellen-einfluss-auf-die-…
Skatrentneram 12.06.2011 | 10:18
Die anderen Einkünfte haben auf die Renten keinen Einfluss. Du bekommst also die EM-Rente voll ausgezahlt. Eine Anrechnung erfolgt nur bei Witwen/Witwerrenten.
Lichtleinam 12.06.2011 | 19:15
Hallo, Achtung: Skatrentner hat unrecht. Da es sich bei Photovoltaikanlagen steuerlich betrachtet um EInkünfte aus selbständiger Arbeit handelt wird ein Gewinn definitiv bei der Rente angerechnet. Lediglich Zins- und Mieteinnahmen werden nicht angerechnet. Ob diese Differenzierung gerecht ist, steht an einer anderen Stelle!
-am 14.06.2011 | 12:18
Dem Beitrag von Naruto Shipputen ist zuzustimmen. Wird der erzeugte Strom an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft, werden aus den aus dem Verkauf erzielten Einnahmen vom Finanzamt regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb ermittelt. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen im Sinne von § 15 Abs. 1 SGB IV und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Die Rente wird je nach Einkommen in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt mtl. 400 Euro. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst ( Arbeitseinkommen ) die Grenze für eine volle Rente, halten aber noch die Grenze für eine der möglichen Teilrenten ein, zahlt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die entsprechende anteilige Rente. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden individuell berechnet. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie der Anlage 19 Ihres Rentenbescheides entnehmen.
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